Hallo Pam,
zunächst herzlichen Glückwunsch zu so einer Kollegin. Kein Arbeitgeber ist von solchen Arbeitnehmern und diesem Verhalten begeistert. Denn solche Kosten viel Geld und wie bei Ihnen stört das den Betriebsfrieden.
Sie können sich gewiss sein das Ihr Arbeitgeber gerne ohne Ihre Kollegin wäre. Leider stehen für krankheitsbedingte Kündigungen große Hürden bei den Arbeitsgerichten an. Zunächst wird geprüft wie die Fehlzeiten die letzten drei Jahre waren. Dann wird geprüft ob Zukünftig also prospektiv von weiteren hohen Fehlzeiten ausgegangen werden muss. Diese Darlegung ist in der Regel sehr schwierig und wer kann schon in die Zukunft blicken. Also bleibt im MOment nur der Rückblick auf die letzten drei Jahre sind hier mehr als 33 % Ausfall durch Krankheit wäre ggf eine Kündigung erfolgreich.
Das Ihre Kollegin im Krankenstand feieren geht und Party macht spielt keine Rolle solange sie nicht bettlägrig krankgeschrieben ist und welcher Arzt verschreibt schon explizit Bettruhe.
Also Party machen Disco gehen ist auch mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(volksmund Krankmeldung,gelber Schein)
möglich weil die ja nur Bescheinigt das man nicht arbeiten kann und nicht bescheinigt das man keine party feiern kann sonst würde es Partyunfähigkeitsbescheinigung heisen. Ist wirklich so !
Abmahnen wegen Krankheit? Nein auch nicht möglich. Würde jeder Arbeitsrichter zerreisen.
Was bleibt?
Wenn die liebe Kollegin während der Krankmeldezeit bei einem anderem Arbeitgeber tätig ist dann könnte und ich betone könnte eine Kündigung rechtens sein.
BeispieL: Lagerarbeiterin mit körperlichen Tätigkeiten sprich heben und tragen ist wegen gebrochenem Arm krankgeschrieben. Im Nebenjob sitzt sie an der Kinokasse und gibt Kinokarten im Sitzen aus und das während Ihrer Krankmeldungszeit. Ob Sies glauben oder nicht das ist kein Kündigungsgrund. Warum? Weil Sie für Ihre Tätigkeit im Hauptjob beide Hände braucht und aufgrund der Krankmeldung diese Tätigkeiten nicht ausführen kann. Den an der Kinokasse aber sehr wohl.
Sollte Sie aber in einem anderen Lager oder ähnliches die gleiche Tätigkeit verrichten wie im Hauptjob ist dies sehr wohl ein Kündigungsgrund.
Also Sie sehen es ist nicht so einfach. Ihr Arbeitgeber könnte natürlich eine Kündigung aussprechen weil Ihre Kollegin verpflichtet ist Ihre Arbeitskraft schnellstmöglich wiederherzustellen und durch das ständige Party feiern und disco gehn dies sich verzögert. Ob allerdings ein Arbeitsrichter diese Auffassung so teilt ist in den Sternen zu lesen und im übrigen von Arbeitsgericht zu Arbeitsgeric ht sehr unterschielich.
Trotz alledem
schöne Zeit und viele nette KollegenInnen