Kollegin geht am Wochenende trotz Krankschreibung in die Disco

Liebe/-r Experte/-in,

eine Kollegin von mir ist seit sieben Wochen krank geschrieben (immer wieder mit Erstbescheinigung, damit sie nicht ins Krankengeld fällt). Sie hat angeblich schon so ziemlich alle Krankheitsbilder von der Kehlkopfentzündung, Magen-Darm-Grippe bis hin zur einfach Erkältung gehabt. Aktuell „leidet“ sie angeblich unter Schlafstörungen und Zitteranfällen. Wir hatten von vorneherein die Vermutung, dass sie nicht wirklich krank ist.

In ihrem Internetprofil auf StudiVZ hat sie mehrere aktuelle Bilder von sich eingestellt, die sie z.B. im Liegestuhl mit einem Glas Sekt in der Hand zeigen. Nun haben wir auf einer offiziellen Seite eines FotoScouts Bilder vom 01.05. einer ortsansässigen Discothek entdeckt, die sie beim weggehen und „Party machen“ zeigen.

Meine Frage ist nun: Kann man hiergegen irgendwie vorgehen? Könnte der Arbeitgeber z.B. fristlos kündigen oder zumindest eine Abmahnung aussprechen?

Meine andere Kollegin und ich sind natürlich maßlos enttäuscht und finden es eine unfair von ihr, dass sie so etwas tut…

Muss man sich das wirklich tatenlos mit ansehen?

Danke vorab für die Antwort.

Grüße
Pam

Hallo, Pam,
leider kenne ich nicht die Branche, in der Sie arbeiten. Meiner Meinung nach fühlt sich die Kollegin in ihrem Umfeld nicht wohl. Hierzu gehört auch ein gutes Team. Natürlich kann der AG gegenüber einem unzuverlässigen Mitarbeiter vorgehen, zumal Beweise für eine Nichterkrankung vorliegen. Aber was haben Sie davon? Ist garantiert, dass die nächste Kollegin zuverlässiger ist? An Ihrer Stelle würde ich ein gutes Gespräch mit allen betroffenen Kollegen führen und herausfinden, warum die Kollegin so wenig Wert auf einen Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb legt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute
Tueffi

Hallo Tueffi,

vielen Dank für die Antwort.

Das Bedauerliche an der Geschichte ist ja, dass wir alle bisher ein sehr gutes Verhältnis hatten. Es gab nie irgendwelche persönliche oder nennenswerte Probleme.

Gerade deshalb sind wir ja so enttäuscht.

Bringen würde das ganze nur, dass wir jemand anderes einstellen könnten, dann das Arbeitspensum ist natürlich für uns beide im Moment sehr hoch. Noch dazu kommt, dass meine andere Kollegin und ich keinen Urlaub nehmen können, weil einer allein untergehen würde…

Hallo Pam,

zunächst herzlichen Glückwunsch zu so einer Kollegin. Kein Arbeitgeber ist von solchen Arbeitnehmern und diesem Verhalten begeistert. Denn solche Kosten viel Geld und wie bei Ihnen stört das den Betriebsfrieden.

Sie können sich gewiss sein das Ihr Arbeitgeber gerne ohne Ihre Kollegin wäre. Leider stehen für krankheitsbedingte Kündigungen große Hürden bei den Arbeitsgerichten an. Zunächst wird geprüft wie die Fehlzeiten die letzten drei Jahre waren. Dann wird geprüft ob Zukünftig also prospektiv von weiteren hohen Fehlzeiten ausgegangen werden muss. Diese Darlegung ist in der Regel sehr schwierig und wer kann schon in die Zukunft blicken. Also bleibt im MOment nur der Rückblick auf die letzten drei Jahre sind hier mehr als 33 % Ausfall durch Krankheit wäre ggf eine Kündigung erfolgreich.

Das Ihre Kollegin im Krankenstand feieren geht und Party macht spielt keine Rolle solange sie nicht bettlägrig krankgeschrieben ist und welcher Arzt verschreibt schon explizit Bettruhe.

Also Party machen Disco gehen ist auch mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

(volksmund Krankmeldung,gelber Schein)

möglich weil die ja nur Bescheinigt das man nicht arbeiten kann und nicht bescheinigt das man keine party feiern kann sonst würde es Partyunfähigkeitsbescheinigung heisen. Ist wirklich so !

Abmahnen wegen Krankheit? Nein auch nicht möglich. Würde jeder Arbeitsrichter zerreisen.

Was bleibt?

Wenn die liebe Kollegin während der Krankmeldezeit bei einem anderem Arbeitgeber tätig ist dann könnte und ich betone könnte eine Kündigung rechtens sein.

BeispieL: Lagerarbeiterin mit körperlichen Tätigkeiten sprich heben und tragen ist wegen gebrochenem Arm krankgeschrieben. Im Nebenjob sitzt sie an der Kinokasse und gibt Kinokarten im Sitzen aus und das während Ihrer Krankmeldungszeit. Ob Sies glauben oder nicht das ist kein Kündigungsgrund. Warum? Weil Sie für Ihre Tätigkeit im Hauptjob beide Hände braucht und aufgrund der Krankmeldung diese Tätigkeiten nicht ausführen kann. Den an der Kinokasse aber sehr wohl.

Sollte Sie aber in einem anderen Lager oder ähnliches die gleiche Tätigkeit verrichten wie im Hauptjob ist dies sehr wohl ein Kündigungsgrund.

Also Sie sehen es ist nicht so einfach. Ihr Arbeitgeber könnte natürlich eine Kündigung aussprechen weil Ihre Kollegin verpflichtet ist Ihre Arbeitskraft schnellstmöglich wiederherzustellen und durch das ständige Party feiern und disco gehn dies sich verzögert. Ob allerdings ein Arbeitsrichter diese Auffassung so teilt ist in den Sternen zu lesen und im übrigen von Arbeitsgericht zu Arbeitsgeric ht sehr unterschielich.

Trotz alledem

schöne Zeit und viele nette KollegenInnen

Liebe Pam,

die Urlaubsreise während der Krankheit wäre kein Problem, wenn man z.B. ein Gipsbein hat. Auch mit diesem lässt sich gut reisen und Wein trinken.

Wenn hier der Grund für die Arbeitsunfähigkeit Schlafstörung oder ähnliches sind, dann darf sie auch nicht in die Disko gehen. Der Arbeitgeber könnte abmahnen oder sogar fristlos kündigen. Das ist aber nicht so einfach. Schließlich hat die AU-Bescheinigung einen sog. Beweiswert. Und vielleicht hat sich das Magazin im Datum geirrt. Der Arbeitgeber müsste das Datum darlegen und beweisen. Manchmal entpuppt sich z.B. die Tresentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit als reine Familienhilfe, die zufällig gerade dann war, als der Detektiv dies beobachtete.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen
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Ivailo Ziegenhagen

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