Kollektiv geführtes Kassenbuch

ein kollektiv geführtes Kassenbuch
an sufraebe , bommel65 , 20.10.2009 09:44 nicht öffentlich
Guten Tag,

gibt es ein Kassenbuch, das von mehreren Personen geführt werden kann? zB. Vereinsmitglieder sollten ihre Ausgaben direkt eintragen können.
Macht das Sinn?

Danke!
F.O.

Servus,

gibt es ein Kassenbuch, das von mehreren Personen geführt
werden kann?

ein Kassenbuch ist immer, ohne Ausnahme, die Aufzeichnung der Bewegungen einer tatsächlich existierenden Kasse. Es muss sturzfähig sein, d.h. wenn ich am 19.10.2009 den Kassenbestand zähle und mit dem aufgezeichneten Bestand lt. Kassenbuch vergleiche, darf sich keine Differenz ergeben. Es müsste also auch eine „kollektiv geführte Kasse“ existieren, und das ist so viel wie die Kasse, die zu dem Unternehmen oder Betrieb gehört. Und die kriegt einen Beleg für jeden Geldeingang und einen Beleg für jeden Geldausgang, egal ob mit den Siebeneurofünfzig, die am 17.10. da raus genommen worden ist, beim Bürobedarf Julius Klein bezahlt worden ist, oder ob der Herr Josef Riedesser, stellvertretender Vereinszeugwart, mit eigenen Siebeneurofünfzig bezahlt hat und hernach ins Vereinsheim gefahren ist und sich Siebeneurofünfzig hat auszahlen lassen.

Alles andere ist kein Kassenbuch, sondern z.B. eine Liste der Barausgaben.

Das würde für einen eV, soweit er nicht bilanzieren muss, aus steuerlicher Sicht völlig ausreichen.

Für einen eV ergibt sich dabei aber ein ganz anderes Problem: Kein Vorstand dürfte bei einer solchen nicht abstimmbaren Ausgabenliste entlastet werden, weil die Revisoren ihren Bericht immer mit dem Hinweis versehen müssten, dass die Kasse nicht prüfbar ist, somit ihre Ordnungsmäßigkeit nicht bestätigt werden kann.

Schöne Grüße

MM

Die Frage scheint schief zu sein.

Wenn Vereinsmitglieder in die Kasse greifen, muß das in der Kasse vermerkt werden, ob das einer oder zwei oder drei machen. Es ist die Kasse des Vereins, nicht eines Vereinsmitgliedes.

Nur zur Klarstellung, wenn wir über einen e. V. sprechen, so ist das eine juristische Person. Wenn man was aus dessen Kasse nimmt, ist das so als ob ich Dir was aus der Tasche nehme…da brauche ich einen (guten) Rechtsgrund für. Es ist etwas ganz anders, als ob der Einzelkaufmann sich aus seiner Kasse etwas nimmt !!!

Noch heikler wird das, wenn der Verein auch noch gemeinnützig sein sollte!!!