Kollektive Lebensvers. vorzeitig nicht kündigen?

Hallo Fachleute und Kenner.
Eine kollektive Lebensversicherung eines kirchlichen Versicherers wurde 2003 abgeschlossen, im Jahre 2008 beitragsfrei gestellt und läuft im Jahre 2021 aus.
Nun musste der Arbeitnehmer allerdings schon vor dem Jahre 2021, also vor dem Datum der Regelaltersrente, in Erwerbsunfähigkeitsrente gehen.
Die Versicherung wurde angeschrieben um den bereits aufgelaufenen Betrag auszuzahlen.
Als Antwort kam, dass keine vorzeitige Auszahlung möglich ist, da der Gesetztgeber diese Form der Altersversorgung steuerlich fördert.
Angegeben als begründete Unterlage ist § 2 Abs. 2, Satz 4 bis 6 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).
Ich habe mal dort nachgelesen, doch mit diesem fachchinesisch komme ich überhaupt nicht zurecht.
Stimmt das den was die Versicherung schreibt?
Gibt es da etwa noch ein Hintertürchen?
Wenn man schon gesundheitlich in Erwerbsunfähigkeit gehen muss, wird mn noch bestraft in dem man die dringend notwendige Kohle aus einer Versicherung nicht bekommt.
Für Antworten bedanke ich mich herzlich.

MfG
Hans13

Stimmt das den was die Versicherung schreibt?

Ja, es könnte stimmen. Manche betrieblichen Altersvorsorgen sehen auch bei EU eine Leistung vor, das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Gibt es da etwa noch ein Hintertürchen?

Dazu müßte man die Bedingungen kennen.

Wenn man schon gesundheitlich in Erwerbsunfähigkeit gehen muss, wird mn noch bestraft

Ich sehe da die „Bestrafung“ nicht. Wenn keine Leistungen bei EU vorgesehen waren, dann sind sie auch nicht möglich. Deine KFZ-Versicherung bestraft Dich auch nicht, wenn sie Dir keine Rente zahlt.

Gegen EU hätte man sich selber absichern können, also liegt hier eher ein persönliches Versäumnis vor, als eine Bestrafung des Trägers der altersversorgung.

Hallo Nordlicht.
Nein, soooooo als Bestrafung möchte ich es auch nicht ganz sehen. Es ist halt so, dass man die Kohle halt doch gut brauchen könnte.
Andere Versicherung wegen EU ist schon noch vorhanden.
Dummerweise ist wegen Umzug und Schlamperhaftigkeit des „Büroleiters“ in der Familie, der ursprüngliche Versicherungsvertrag bzw. die Police irgendwo und irgendwie abhanden/verschwunden/versteckt…wie auch immer …ist nicht mehr da. Aus.
Das ist sehr schade.
Kann man den so ohneweiteres noch mal ein Duplikat von der Versicherung anfordern?

MfG
Hans13

Kann man den so ohneweiteres noch mal ein Duplikat von der
Versicherung anfordern?

Klar, das ist überhautp kein Problem.

Meist genügt ein Anruf. Wenn der Versicherer „kleinlich“ ist, dann möchte er noch eine Policenverlusterklärung unterschrieben bekommen.

Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Ich würde eher sagen, die Versicherung hindert Dich daran, das Geld für die Altersvorsorge vorher auszugeben. das mag hier lästig sein, macht aber auch Sinn.

Gruss

Barmer