Wie ist das, wenn ein 58 jähriger Mann plötzlich einen Herzstillstand hat und mit nem Defi wiederbelebt werden muss und die Ärzte den Pat. in ein künstliches Koma versetzen? 3 Tage war der Pat. dann bei Bewusstsein und nun kommen folgende Symptome:
-super agressiv und hat gebrüllt
-er wollte seinen Rollator haben und meinte, dass sein Chef schon da gewesen wäre und alls bezahlt hätte.
Da ist ja wohl naheliegend. Beim Herzstillstand wird ja das Gehirn nicht mehr durchblutet und jenachdem wie lange das dauerte, wird da wohl ein Schaden entstanden sein.
Ja, das weiss ich. Die Ärzte meinten, dass sich das wieder legen würde. Aber ich glaube da nicht dran. Er hörte überhaupt nicht auf die Ärzte und das Personal.
Er setzte sich nackt auf`s Bett und/oder hielt das EKG Gerät für ein Rollator und schrie alle an, wo denn sein Rollator bleibt.
Was ist nur los mit ihm?
Da ist ja wohl naheliegend. Beim Herzstillstand wird ja das
Gehirn nicht mehr durchblutet und jenachdem wie lange das
dauerte, wird da wohl ein Schaden entstanden sein.
google mal nach dem begriff „durchgangssyndrom“. vermutlich isses das, was dein 58-jähriger hat. glücklicherweise haben mir die ärzte damals alles gründlich erklärt, sonst hätte ich bei ähnlichen symptomen eines 64-jährigen ziemliche angst gehabt, daß der nun völlig abgedreht ist.
vereinfacht gesagt: nach schweren eingriffen, narkosen und/oder komatösen zuständen brauchen die körperfunktionen eine zeit, bevor sie alle komplett da sind. leider melden sie sich nicht gleichzeitig und zu 100% zur stelle, sondern trudeln so nach und nach ein - manche riskieren erstmal nur ein auge, andere bleiben länger …
damit so ein hirn einwandfrei funktioniert, muß ja auch dort alles stimmen. tut es aber in der situation, in der der 58er ist, noch nicht.
allerdings kannst du den ärzten ruhig glauben: es gibt sich wirklich zumeist. klar, die sonstige verfassung muß auch mitspielen. aber das ist ja wohl immer so.
bleib also ruhig und fühle dich nicht persönlich angegriffen. und suche erst recht nicht nach einem sinn, in den anschuldigungen oder angriffen des kranken - es gibt nämlich keinen. die angriffe ignorieren, abwarten und tee trinken, mehr kannst du jetzt nicht tun.
ich lag selbst mal einige Zeit im künstlichen Koma. An die ersten Tage nach dem Aufwachen kann ich mich so gut wie garnicht mehr erinnern. Die Tage danach war ich der Schrecken der Schwestern. Z.B. bin ich mit 2Dutzend gebrochenen Knochen aufgestanden, um arbeiten zu gehen. Mein Favorit ist mein Versuch, einer armen, überforderten Nachtschwester ein Auto zu verkaufen, in fester Überzeugung, in Arabien auf einem Basar zu sein.
Sofern es nur am Koma liegt, geben diese Wahrnehmungsstörungen sich recht bald. Man wird ja schliesslich nicht mit Baldrian im Koma gehalten, von den körpereigenen Symptomen auf diese Ausnahmesituation mal ganz abgesehen.
wir haben letztes Jahr vor einer ähnlichen Situatuion gestanden, glücklicherweise aber ohne größere Agressionen. War ein klarer Fall von Durchgangssyndrom. Und das tritt gerade in Zusammenhang mit OP am Herzen, Herzstillstand je nach sonstiger Verfassung in großer Zahl auf (habe damals bei passenden Parametern bis knapp 50% in einer Studie per Tante Google gefunden).
Zum Glück gab sich die Sache schon nach einigen Tagen wieder, es kann wohl aber auch mal Wochen bis Monate dauern.
Wenn nötig müssen freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung der Hände, Bettgitter) per Gericht angeordnet werden, wenn das Krankenhaus es nicht auch so macht, damit der Betroffene nicht sich und andere gefährdet. Wenn alles weitere gut verläuft, kann man darüber dann später gemeinsam lachen.
Wenn nötig müssen freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung
der Hände, Bettgitter) per Gericht angeordnet werden, wenn das
Krankenhaus es nicht auch so macht, damit der Betroffene nicht
sich und andere gefährdet.
wie ist das eigentlich zu verstehen? muß tatsächlich immer erst ein gerichtsbeschluß her, um einen patienten mit z.b. durchgangssyndrom mittels fixierung daran zu hindern, sich die schläuche und drähte aus dem körper zu ziehen oder aus dem bett zu fallen?
ich kann mir vorstellen, daß es situationen gibt, die klinikseitig schnellere reaktionen erfordert, als sie unser rechtssystem zuläßt, oder?
wie ist das eigentlich zu verstehen? muß tatsächlich immer
erst ein gerichtsbeschluß her, um einen patienten mit z.b.
durchgangssyndrom mittels fixierung daran zu hindern, sich die
schläuche und drähte aus dem körper zu ziehen oder aus dem
bett zu fallen?
ich kann mir vorstellen, daß es situationen gibt, die
klinikseitig schnellere reaktionen erfordert, als sie unser
rechtssystem zuläßt, oder?
Das ist ein ganz, ganz heikles Thema mit ganz vielen rechtlichen Facetten. Grundsätzlich ist es so, dass man aufgrund § 1906 BGB den richterlichen Beschluss oder eine gültige (Vorsorge-)vollmacht braucht, die Maßnahmen nach § 1906 BGB umfasst. Unabhängig davon gibt es aber auch im Bereich der Gefahrenabwehr die Möglichkeit nach Landesrecht (bei uns in Nds. und in vielen anderen Bundesländern heißt das entsprechende Gesetz PsychKG) in den Fällen vorzugehen, in denen akute Eigen- und Fremdgefährdung vorliegen.
Ganz schwierig wird es dort, wo auch diese Maßnahmen nicht schnell genug gehen. Je nach Lage der Dinge werden solche Dinge einfach gemacht, und keiner stellt sie in Frage (und man spart sich nachträgliche rechtliche Bewertungen), oder man geht den ordentlichen Weg und greift dann sofort zum Telefonhörer und besorgt sich nachträglich die entsprechende Rechtsgrundlage so schnell wie möglich, was eigentlich der bessere Weg ist, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Wie unterschiedlich die Sache zwischen Therie und Praxis gehandhabt wird habe ich gerade neulich mal wieder erfahren. Da erzählte mir eine gerade pensionierte Pflegedienstleitung aus einem Krankenhaus, dass sie es eingeführt habe, die Sache ganz sauber und ordentlich und rechtlich einwandfrei durchzuziehen, und dass dies auch schon seit Jahren so zu 100% gemacht worden sei, und ich selbst kannte persönlich einen Fall aus dem Zeitraum im selben Krankenhaus, wo man dies anders gehandhabt hatte.