Liebe Wissende,
mal angenomen 2 Personen gründen eine KG,machen auch den Komanditenvertrag,aber keiner der beiden zahlt den Kapitaleinsatz ein.
Ist somit der Komanditenvertrag nichtig???
Gruß Skull
Liebe Wissende,
mal angenomen 2 Personen gründen eine KG,machen auch den Komanditenvertrag,aber keiner der beiden zahlt den Kapitaleinsatz ein.
Ist somit der Komanditenvertrag nichtig???
Gruß Skull
Hallo,
mal angenomen 2 Personen gründen eine KG,machen auch den
Komanditenvertrag,aber keiner der beiden zahlt den
Kapitaleinsatz ein.
Ist somit der Komanditenvertrag nichtig???
nein. Näheres findest Du in § 171 HGB.
Gruß
Christian