Komanditgeslschaft

Warum hat sich der Gesetzesgeber sich dazu entschieden bei einer KG den Restgewinn in ein angemessendes Verhältnis zu verteilen? (Was sind die Gründe)

Hallo,

also die Aufteilung nach Anteilen, trägt der verschiedengroßen Höhe der Beteiligung rechnung. Im Gegensatz zu einer Gesellschaften wie der GmbH, arbeiten Kommanditisten (wahrscheinlich) nicht in der Gesellschaft mit. Eine Vergütung nach Köpfen, also eine Gleichstellung der Arbeitskraft, kann hier keinen Sinn machen. Ein Komplementär, der dort arbeitet verdient nach unserem Ermessen dann mehr Geld. Dies wäre auch mit Opportunitätskosten zu erklären, er kann seine Arbeitskraft nirgends Anders anbieten.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Warum hat sich der Gesetzesgeber sich dazu entschieden bei
einer KG den Restgewinn in ein angemessendes Verhältnis zu
verteilen? (Was sind die Gründe)