Kombi Arbeit+Fortbildung über 12 Stunden Abwesenheit - Verpflegungsmehraufwand wie in der Steuer angeben?

Hallo,
wie wird es steuerlich behandelt, wenn ein AN morgens das Haus verlässt, arbeitet und im Anschluss an die Arbeit zur Fortbildung weiterfährt und in dieser Kombi auf über 12 Stunden Abwesenheit von zuhause kommt? Einzeln gesehen (Arbeit und Fobi) kommt er nicht auf diese Zeit, aber da ohne Unterbrechung und Pause daheim ist er sogar über 12 Stunden weg…
Wenn der AG hiervon einen Anteil von unter 8 Stunden hat und dafür keinen Verpflegungsmehraufwand gewährt, wie gibt man dies dann korrekt an? Anteilig bei den Werbungskosten für die Fobi und nochmal bei den üblichen Reisekosten?

Vielen Dank und schöne Grüße,

Sonja

Hallo Sonja,

Verpflegungsmehraufwand kann nicht angesetzt werden für die Zeit, die man an seiner sg. ersten Tätigkeitsstätte verbringt. Er gilt nur, wenn man außerhalb tätig ist.
Ich gehe mal davon aus, dass du auf der Fortbildung nicht länger als 8 Stunden bist. Demzufolge kannst du keinen Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Data

Hi Data,
Sorry, ganz wichtige Info vergessen:
Keine erste Arbeitsstätte, da Servicetechniker und immer unterwegs…
Danke für deine Antwort.

Grüße,
Sonja

Nun, da er, wie du geschrieben hast, weniger als 8 Stunden arbeitet, fällt es hier schon mal flach. Dafür ist auch kein Verpflegungsmehraufwand im Reisekostenrecht vorgesehen und man kann ihn dann auch nicht in der Einkommenstuererklärung geltend machen.
Die Fortbildung ist getrennt davon zu sehen, sodass auch hier kein Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann. Es ist hierbei auch unerheblich, ob der AG die Fortbildung angeordnet hat, oder nicht.
Dass du insgesamt gesehen mehr als 8 Stunden fort bist, ist leider nicht relevant.

Data

Nachtrag:

Man könnte die Fahrten zu der Fortbildung geltend machen, also pro gefahrenen Kilometer mit 0,30 €. Voraussetzung ist, dass die Fortbildung beruflich veranlasst ist. Plätzchenbacken an der VHS fällt also flach.

Data

Hi Data,
Fahrtkosten gehen leider auch nicht, da Firmenwagen… Wobei zur 1% Regelung noch weitere Pauschalen für die Nutzung monatlich abgezogen werden… Könnte man da noch was absetzen? Es werden aber keine Betriebskosten durch den AN gezahlt, auch keine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle da keine erste Arbeitsstätte existiert… :confused: Hast du ne Idee?
Danke + LG
Sonja