Hallo,
ich habe folgende Fragen zur Führung akademischer Titel und Berufsbezeichnungen.
Soweit ich weiß ist die Berufsbezeichnung PÄDAGOGE nicht gesetzlich geschützt, stimmt das?
Wenn man nun Pädagogik an einer Universität im Diplomstudiengang studiert, darf man sich doch Diplom-Pädagoge nennen.
Wie ist das aber, wenn man Pädagogik als Hauptfach im Magisterstudiengang (Magister Artium) studiert und man die Leute auch wissen lassen will, welches Hauptfach man studiert hat? Wie darf man sich dann offiziell nennen?
Herr/Frau XY PädagogIn M.A. ODER Herr/Frau XY M.A. PädagogIn oder Pädagogik (soviel ich weiß muss das M.A. nach dem Namen stehen, aber direkt nach dem Namen?, oder darf noch was, z.B. das Wort Pädagoge, dazwischen stehen?
Oder darf man die Berufsbezeichnung des Hauptfaches (z.B. Pädagogik, Ethnologie, Philosophie etc.) bei Magister Artium gar nicht benutzen, da ein Studium auf Magister nicht auf einen speziellen Beruf vorbereitet?
Tanja