Kombination Hauptberuf/Nebengewerbe

allo Leute, bin neu hier und erhoffe mir ein paar Tipps zum Wechsel meines Berufsmodells:

Zur Sache: Bin seit über 3 Jahren selbstständiger Eventmanager und DJ und betreibe zurzeit einen kleinen Tanzclub. Nun möchte ich in „sichere Verhältnisse“ wechseln und werde bald hauptberuflich bei einem größerem Anbieter als führender Mitarbeiter fest eingestellt (Bereich Event bleibt bestehen). Da ich als ein sog. 2tes Standbein 2 mal im Jahr eine Großveranstaltung in einer Off-Location durchführe und ein paar Mal im Jahr Auftritte als DJ verzeichnen kann, würde mich gerne interessieren wie ich das ganze am besten beim Finanzamt/Ordnungsamt deklarieren sollte.
Meine Fragen:

  1. Ist ein Nebengewerbe neben einer hauptberuflichen Tätigkeit im ähnlichen Berufsfeld möglich und wie sollte es am besten angemeldet werden.
  2. Reicht es einfach das Gewerbe auf Kleinunternehmer umzumelden? Voraussetzung wird erfüllt: Die Grenze von 17.500 Euro Umsatz wird in der nebengewerblichen Tätigkeit nicht überschritten.
  3. Wird neben dem Lohnsteuerjahresausgleich ein Einkomenssteuerausgleich fällig? Oder wird die Gewinnrechnung des NG einfach in einem Zusatzformular abgehandelt?

Zur Sache: Bin seit über 3 Jahren selbstständiger Eventmanager
und DJ und betreibe zurzeit einen kleinen Tanzclub. Nun möchte
ich in „sichere Verhältnisse“ wechseln und werde bald
hauptberuflich bei einem größerem Anbieter als führender
Mitarbeiter fest eingestellt (Bereich Event bleibt bestehen).
Da ich als ein sog. 2tes Standbein 2 mal im Jahr eine
Großveranstaltung in einer Off-Location durchführe und ein
paar Mal im Jahr Auftritte als DJ verzeichnen kann, würde mich
gerne interessieren wie ich das ganze am besten beim
Finanzamt/Ordnungsamt deklarieren sollte.

Hallo,

zunächst einmal müssten ein paar Fragen mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Nun zur Beantwortung der Fragen:

Meine Fragen:

  1. Ist ein Nebengewerbe neben einer hauptberuflichen Tätigkeit
    im ähnlichen Berufsfeld möglich und wie sollte es am besten
    angemeldet werden.

Das Nebengewerbe neben der hauptberuflichen Tätigkeit ist grundsätzlich möglich. Allerdings solltest du hierzu mit dem Arbeitgeber sprechen, ob er eine nebenberufliche Beschäftigung überhaupt zulässt, zumal es ja in derselben Branche ist.

  1. Reicht es einfach das Gewerbe auf Kleinunternehmer
    umzumelden? Voraussetzung wird erfüllt: Die Grenze von 17.500
    Euro Umsatz wird in der nebengewerblichen Tätigkeit nicht
    überschritten.

Zur zweiten Frage ist zu sagen, dass ein Kleinunternehmen zwar möglich ist, allerdings kann eine Ummeldung nicht ganz so einfach erfolgen. Sofern du zur Umsatzsteuerpflicht optiert hast, bist du an diese Entscheidung für fünf Jahre gebunden, kannst also nicht mehr auf den Kleinunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung umschwenken. Siehe dazu auch folgenden Artikel: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2008/01/30/optier…

  1. Wird neben dem Lohnsteuerjahresausgleich ein
    Einkomenssteuerausgleich fällig? Oder wird die Gewinnrechnung
    des NG einfach in einem Zusatzformular abgehandelt?

Auch als Kleinunternehmer musst du eine normale Einkommenssteuererklärung abgeben. Hier kannst du die Einnahme-Überschuss-Rechnung für dich nutzen. Allerdings solltest du dazu einen versierten Steuerberater befragen, da im Einzelfall doch oft unterschiedlich entschieden wird.