Kombinierter Rad-Fußweg

Hallo,

jetzt hab ich den Salat…
Vor unserem haus befindet sich ein sog. kombinierter Rad-Fußweg.
Weil der Weg aber zu schmal ist (2,20m), hat man ihn nicht sichtbar geteilt.
Nun fährt jeder Radfahrer wo er will.
Dabei haben Fußgänger fast keine Chance, wenn sich 2 dieser Räder entgegenkommen.
Zudem befindet sich der Weg auf einer gewaltigen Gefällstrecke.
Die „Drahtesel“ bekommen da schon so richtig Speed drauf. Wenn ich rückwärts aus der Einfahrt mit dem Auto heraus schiebe, warte ich schon, dass mal so ein Eiliger Cycler ins "Rudern" kommt. Kann ein kombinierter Rad-Fußweg überhaupt so genehmigt werden? Oder muss der Verkehrsraum des Radweges ersichtlich sein? Bitte wenns geht mit Fundstelle antworten, denn ich will damit in meinen Gemeinderat gehen.

Danke

hm

Hallo Harry,

ich kann Deine Situation verstehen und möchte Dich Eingangs darauf hinweisen, daß bei einem evtl. Unfall ohne Zeugen Du allein die Schuld trägst, denn es ist untersagt ohne Einweiser rückwärts zu fahren, wenn der rückwärtige Fahrraum nicht einzusehen ist. Ohne Ausnahme gilt das auch für PkW und nicht immer wie landläufig gedacht nur für uns Bus,-LkW-Fahrer.

Ich möchte Dich aufrgund der Fülle des auszuarbeitenden Materials auf eine neu Ausgabe meines „Lieblingsbuches“ am Ende der Brettbeschreibung vom Brett ‚Vier,- und Mehrräder‘ verweisen.

„Schurig/Wagner: StVO Kommentar zur Straßenverkehrsordnung 9. Auflage“

Dort steht in der Erläuterung des §2 (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) zu Zeichen 240 (Oben Symbol Fußg. unten Radf.) daß innerörtliche gemeinsame Rad,-Fußwege mindestens 2,5m breit sein müssen.

Für weitere Erläuterungen empfehle Ich Dir das Buch zu kaufen, denn die Kaufsumme ist gewiß geringer als resultierender Schaden.

Versuche doch die Gemeinde zu einer Montage von zwei kleinen Verkehrsspiegeln zu bewegen. Mehr kann ich dazu nicht sagen, weil ich die detaillierten Verhältnisse nicht kenne.

gruß

dennis

Hallo Harry,
ist denn der Weg auch als solcher gekennzeichnet (blaues rundes Schild mit Teilung in der Mitte, eine Seite Radfahrer, andere Seite Fußgänger, Zeichen 237 und 241 kombiniert)? In der Regel sind Rad- und Fußweg getrennt. Ist der Weg für Radfahrer und Fußgänger zu schmal, müssen Radfahrer auf der Strasse fahren.
§41Abs.5cStVO sagt aus, das Radfahrer auf Fußgänger in dem Fall des kombinierten Rad- Fußweges Rücksicht zu nehmen haben. Über die Beschaffenheit von Rad- und Fußwegen gelten oft unterschiedliche Gesetze. Näheres müsste Dir aber das zuständige Bauamt sagen können.
Gruss Sebastian

Hallo,

das ging aber fix!
Danke für eure prommte Antworten.
Also wie bereits geschrieben der Weg ist 2,20m breit.
Also dürfte er kein kombinierter Rad-Fußweg sein!
Aber muss er denn nicht eine Trennlinie haben?
(er ist natürlich am Anfang gekennzeichnet)

Danke
hm

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Hallo Harry,

das ging aber fix!

Natürlich…

Danke für eure prommte Antworten.
Also wie bereits geschrieben der Weg ist 2,20m breit.
Also dürfte er kein kombinierter Rad-Fußweg sein!
Aber muss er denn nicht eine Trennlinie haben?

Wenn er kombiniert ist, (also Fuß+Rad zusammen) dann nicht.

(er ist natürlich am Anfang gekennzeichnet)

Wie ?? Ist der Strich auf dem Schild horizontal, oder vertikal ??

gruß

dennis

Hallo Dennis,

der Strich ist horrizontal. Ich denke mal dann muss kein Trennstrich auf dem Gehweg sein- oder.

Übrigenz hast Du erreicht, dass ich jetzt rückwärtz in die Garage fahre. Da die Straße aber rel. stark befahren wird und meine Garage hinter dem Haus, also parallel zu Straße liegt, ist das eine ganz schöne Kurbelei. Aber ich denke mal, dass auch hier die „Übung den Meister“ macht.

Verkehrstechnische Grüße
hm
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Hallo Dennis,

der Strich ist horrizontal. Ich denke mal dann muss kein
Trennstrich auf dem Gehweg sein- oder.

Nein, denn es ist ja ein kombinierter Fuß,- Radweg, der auf der ganzen Breite von beiden genutzt werden kann, mit der notwendigen Rücksicht.

Übrigenz hast Du erreicht, dass ich jetzt rückwärtz in die
Garage fahre. Da die Straße aber rel. stark befahren wird und
meine Garage hinter dem Haus, also parallel zu Straße liegt,
ist das eine ganz schöne Kurbelei. Aber ich denke mal, dass
auch hier die „Übung den Meister“ macht.

Du bist Doch auch rückwärts rausgefahren. Also wirst Du genausoviel kurbeln müssen. Alles nur Einbildung. Der Vorteil hier ist, wenn Du beim rückwärtsfahren innerhalb Deines Grundstücks alles niederbügelst, trägst Du allein den Schaden.
gruß

dennis