Komische Aufforderung vom Arbeitsamt

Hi,

mein Vater bekommt derzeit ALG II und beantragt eine Grundsicherung im Alter, da er bald 65 ist. Beim Sozialamt muss er nur noch den Einstellungsbescheid ( =letzter Leistungsbescheid bis zum Oktober ) vom Arbeitsamt vorlegen. Heute hat mein Vater den bekommen aber anbei eine Aufforderung, einen Rentenbescheid nach Erhalt bis zum Juli vorzulegen. Klingt für uns komisch, da wir erstens keinen Rentenbescheid erwarten ( das ist zum „Nach erhalt“ ), zweitens mein Vater keinen Anspruch auf Rente hat ( da die Wartezeit nicht erfüllt ist ) und zweitens wir nicht verstehen, wozu das Arbeitsamt diesen überhaupt braucht, während das Sozialamt es nicht braucht. Und wenn ich den nicht vorlege, droht das Arbeitsamt, Leistungen zu kürzen. Hmmm… Kann mir überhaupt die Logik erklären und sagen, was man von meinem Vater überhaupt will?

Hallo,

Hartz-IV beziehen müssen, sofern sie keinen Bestandsschutz haben, zum frühstmöglichen Zeitpunkt in Rente geben (Ausnahmen gibt es). Mit dem Rentenantrag kommt dann auch der Rentenbescheid; es könnte auch sein, dass das SA die jährliche Renteninformation meint, welche man seit ein paar Jahren automatisch erhält.
Das SA muss bei Bewilligung der Rente die Grundsicherung bezahlen und für das SA ist es unerheblich, aus welchen Gründen die Rente bewilligt wurde.
Das JC könnte deshalb Interesse haben, damit die auch keinen Monat mehr bezahlen müssen, wenn der Bezieher früher in Rente gehen könnte.

Man sollte die Aufforderung des JC nicht mißachten und lieber einmal mehr als einmal zu wenig dort hin gehen, denn wenn einmal die Leistung eingestellt wurde, kann das dauern,bis wieder Geld fließt.

si

Das