Hallo,
angenommen Max hat folgenden Passus in seinem MV:
bezüglich Gasetagenheizung:
Soweit der Mieter die Heizung allein und eigenverantwortlich betreibt, obliegt ihm die Brennstoffbeschaffg. u. Kostentragung für den Betrieb der Anlage. Mieter trägt darüber hinaus die dem VM zusätzl. entsteh. Heizungsbetriebskosten bspw Heizungswartung, Messung.
Mieter ist verpflichtet, die anfallenden Kosten binnen 2 Wochen nach VOrlage der Rechnung an Vermieter zu erstatten. Jährl. Gesamtbelastung aus dieser Kostenerstattungsverpflichtung darf den Betrag von 200 € zuzügl. MwSt nicht übersteigen .
Hieße das, dass Mäxchen alle Kosten, einschl. Reparaturkosten, Wartung etc rund und diese Gasetagenheizung selbst tragen muss?
Muss der Vermieter dem Max das Streugut für den Winter stellen oder muss Max das Selbst besorgen und bezahlen? Max hat die winterliche Streupflicht per Passus im Mietvertrag übertragen bekommen. Folgender Passus: "Die Schnee- und Eisbeseitigung vor dem Haus und des Zugangs muss nach Maßgabe des Schnee- und Eisbeseitigungsplanes erfolgen."
Wie sollte man auch aus der Ferne so einen Plan erstellen können und was wenn in diesem Plan dann angenommen stünde: Familie A ist im Dezember und März dran, der Max für die Monate Januar und Februar. Hat man Anspruch darauf, dass man zumindest im wöchentlichen Rythmus dran ist und nicht monatlich?
Danke