Hallo Forum,
der liebe A hat einen defekten Aussenspiegel an seinem Fahrzeug vorgefunden und der Verursacher ist nicht zu ermitteln. Ein paar Wochen später fährt eine Person B nochmals gegen den Aussenspiegel und beschädigt diesen weiter. B hinterlässt Kontaktdaten am Fahrzeug des A und entfernt sich.
Frage:
Ist geregelt, ob A von B einen Schadensausgleich erhalten muss?
Falls ja, muss B den ganzen Schaden oder nur einen prozentualen Anteil des Schadens begleichen?
Danke Euch,
irgendwieundsowieso
Hallo,
Ist geregelt, ob A von B einen Schadensausgleich erhalten
muss?
Ja er muss!
Falls ja, muss B den ganzen Schaden oder nur einen
prozentualen Anteil des Schadens begleichen?
Vorschäden werden mit abgezogen!
Was macht B eigentlich wegen dem Thema „Fahrerflucht“?
VG René
Wie kann A nachweisen, dass der Schaden von B um z.B. 50% vergrößert wurde? Da A keine Materialsplitter vorliegen, hat B immer die Möglichkeit zu behaupten er hätte den Schaden nur z.B.um 10% vergrößert…
Ooops… Fahrerflucht? Da B seine Daten (Name,TelNr) hinterlassen hat, ging A davon aus, dass B korrekt gehandelt hat. Falls das nicht so ist, wie hätte B sind denn verhalten müssen?
Danke + Gruss,
irgendwieundsowieso
Hallo,
Wie kann A nachweisen, dass der Schaden von B um z.B. 50%
vergrößert wurde? Da A keine Materialsplitter vorliegen, hat B
immer die Möglichkeit zu behaupten er hätte den Schaden nur
z.B.um 10% vergrößert…
Der Nachweis ist schwierig und nur ggf. mittels einem Gutachter zu beurteilen. Allerding dürften dessen Kosten, den Wert des Spiegels bei Weitem übersteigen.
Ooops… Fahrerflucht? Da B seine Daten (Name,TelNr)
hinterlassen hat, ging A davon aus, dass B korrekt gehandelt
hat. Falls das nicht so ist, wie hätte B sind denn verhalten
müssen?
Wenn B seine Versicherung oder die Polizei sofort informiert hat, ist
alles Bestens.
Und wo wir schon dabei sind, muss A nicht einen ganzen Außenspiegel am Fahrzeug haben?
Warum war dies einige Wochen aber anders?
Ist aber ein anderes Thema!
VG René