in welchen Recht steht man als AN, wenn der AG auf einmal anfängt, seinen Angestellten die Fenster zuverschließen und die Schlüssel für jene einsammelt, die Schlüssel nach 6 Wochen wieder hergibt. Jedoch nun verbietet die Türen im Büro zu öffnen um morgens mal durchzulüften oder auch zu lüften?
Allerdings gibt er einen Ventilator heraus, dessen Drehmoment kaputt ist und nur in eine Richtung bläst.
Begründung für jenes Verhalten des AG ist, dass Pollen, die von draußen hinein dringen, die PCs zu sehr schädigen!
Speziell jetzt auch gesehen, wenn jmd. mit 3 Rauchern in einem 4 Mann Büro sitzt.
Ob das technisch in irgendeiner Weise von Bedeutung ist, das PCs durch Pollenstaub Schaden nehmen könnten oder ob dem AG da jemand einen „Floh ins Ohr gesetzt“ hat, kann ich nicht beurteilen.
zunächst hat der AG das Recht sein Unternehmen nach seinen Vorstellungen zu führen und dementsprechend auch eine Regelung für die Fensteröffnung zu treffen.
Aber er muss die Arbeitsstättenverordung beachten:
Arbeitsstättenverordnung Anhang 3.6 Lüftung
(1) In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.
Speziell jetzt auch gesehen, wenn jmd. mit 3 Rauchern in einem
4 Mann Büro sitzt.
Hierzu ArbStättV, § 5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
Begründung für jenes Verhalten des AG ist, dass Pollen, die
von draußen hinein dringen, die PCs zu sehr schädigen!
Blödsinn, die Ablagerungen durch das Nikotin schädigen die PCs deutlich stärker.