Servus xsimsix
diese rechnung habe ich wortwörtlich abgeschrieben.
Nein aus Österreich.
so kam’s mir vor. Da begibt man sich mit Stellungnahmen schon auf dünnes Eis, weil die Gebührenordnungen von DE und AT sich natürlich unterscheiden. Das heisst, dass die Leistungsinhalte differieren können - nicht nur die Honorarhöhen.
was mich am meisten stutzig macht warum ich 2 resektionen
bekam
In Deutschland wäre das ganz normal. Die Berechnung der Wurzelspitzenresektion erfolgt nach der GOZ pro Wurzel spitze. Beim unteren ersten Molaren sind das sicher zwei - es können auch drei sein. Das ist auch verständlich, denn es bedeutet:
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pro Wurzel einen eigenen Zugang durch den bedeckenden Knochen schaffen
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jede einzelne Spitze kappen. Bei vorhandenener Wurzelfüllung eine bakteriendichte zusätzliche Füllung auf das Ende des Wurzelkanals vornehmen. Das ganze nennt man ‚retrograde Wurzelfüllung‘, und, glaube mir, es gibt wesentlich einfachere zahnärztliche Verrichtungen.
Ein sogenanntes Granulom, also das chronisch entzündliche Weichgewebe, das da ausgeschält werden muss, hat der Körper um die Wurzelspitze herum entstehen lassen, weil an der Wurzelfüllung vorbei, Bakterien in den Knochen eingedrungen sind. Das gut mit Gefäßen versorgte ‚Granulationsgewebe‘ soll diese Bakterien in Schach halten - also wurde da der normale Knochen ausgetauscht.
Ob die Ösi-Zahnärzte für diese retrograde Form der Wurzelbehandlung eine eigene Bezeichnung haben, weiß ich nicht. Sonst wäre damit die erneute Vornahme einer Wurzel’behandlung’ immerhin erklärt. Eine ‚Exstirpation‘ setzt allerdings immer das Vorhandensein eines lebendigen Zahnnervs voraus, was bei einem wurzelbehandelten-, mit Stift versehenen Zahn höchstens in der Nähe von ‚Maria Hilf‘ zu erhoffen wäre 
Also - das meiste aus der Rechnung scheint mir erklärbar. Du kannst auch davon ausgehen, dass der Kollege besser als Du weiß, wie der Zahn bezeichnet werden muss, den er da behandelt hat. Sich an den Nomenklaturfragen aufzuhängen, ist - mit Verlaub - ein Schmäh!
Die Exstirpation allerdings halte ich eher auch für einen Schmäh - wenngleich auch dafür abenteuerliche Konstellationen nicht völlig ausgeschlossen werden können.
Die Zyste und die sorgfältige und vollständige Ausschälung ihres Balges ist BTW noch einmal ein ander Ding und findet auch in der deutschen Gebührenordnung ihre eigene Position.
Gruß
Kai Müller
und vor allem das ich mich NICHT erinnern kann eine
wurzelbehandlung bekommen zu haben, der zahn wurde nicht
aufgebohrt und war schon wurzelbehandelt ausserdem steckte ein
stift im zahn.
Freundliche Grüße