Moin,
also hab gestern Nacht (die Strassen wahren fast leer)
einen Schleicher auf der Landstrasse überholt.
Er fuhr rund 30 km/h langsamer als erlaubt.
Beim überholen kann es sein, dass ich vlt. 10 km/h zu schnell gewesen bin.
Hab dann am Ende der Landstrasse angehalten um zu tanken.
Dort hielt dann auch der Überholte, blieb kurz stehen und fuhr weiter.
Ich glaube ja insgeheim, dass er sich mein Kennzeichen notiert hat.
Würde er mich anzeigen, könnte mir dann was passieren?
Danke
Hi Jiffer1991
Sagen wir mal so: Es ist eher unwahrscheinlich, dass dir „etwas passiert“, es kann aber nicht GANZ ausgeschlossen werden. Grund:
1.) Du hast nicht mitgeteilt, ob evtl. ein Überholverbot auf der besagten Strecke bestand. Falls ja, dann kannst du natürlich von diesem Pkw-Lenker, wegen überholen trotz Überholverbot angezeigt werden.
Es steht dann aber Aussage gegen Aussage.
2.) Du kannst auch wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes angezeigt werden. Diese Anzeige würde aber wohl nur dann verfolgt werden, wenn das überholte FAarzeug ein Zivilfahrzeug der Polizei war, welches darüber hinaus aber auch mit einem geeichten Meßgerät ausgestattet gewesen war, denn sonst hat eine Anzeige keinen Sinn, sie würde eingestellt werden.
Du siehst also: Es ist sehr sehr unwahrscheinlich, dass du angezeigt wirst und - falls doch -, dann würde die Anzeige aller WAhrscheinlichkeit nach nicht durchgehen (im FAlle von deinem Widerspruch !)
Gruß
frazier
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Hab eben noch mal bei google earth nachgeschaut und es besteht kein Überholfverbot.
Der Vorfall spielte sich in Offenbach am das Fahrzeug hatte ein Kassler Kennzeichen, sofern KA für Kassel steht xD.
Ich denke aber auch nicht das da was passiert.
Selbst wenn er so ein Ding gehabt hat, denke ich mal nicht, dass er es schnell genug berreit gehabt haben könnte.
Davon abgesehen war er alleine und Polizeistreifen, selbst wenn sie in Zivil sind, sind ja meistens zu zweit.
Also hoffen wir mal das da nix passiert.
Er könnte natürlich zur Polizei gehen aber weswegen sollte er Sie anzeigen.
Die gefahrene Geschwindigkeit ist nicht messbar und beweissicher.
Sollten beim Überholen andere Gefährdungsursachen zustande gekommen sein, ist das eine andere Sache.Auf alle Fälle ist er in der Beweispflicht zu begangenen Ordnungswidrigkeiten.
Hi
„KA“ steht für Karlsruhe, was die Sache NOCH unwarhscheinlicher macht, da Behördenfahrzeuge immer nur für den eigenen Bereich zugelassen werden.
Ein geeichter Tacho ist allerdings eingebaut und „immer bereit“, da er einfach nur einmal jährlich zur Eichung muss…
Das mit der Doppelbesatzung bei Polizeifahrzeugen stimmt allerdings…
Trotzdem…keine Panik, da kommt nix mehr…
Gruß
frazier
Hallo jiffer1991,
solange Du keinen Schaden angerichtest hast und keine Zeugen vorhanden sind, steht Aussage gegen Aussage.
Da er beweisen muß, kannst Du dich beruhigt zurücklehnen. Hoffe nur, dass er allein im Auto saß.
Mfg
Jaa, habe mich extra vergewissert, dass er alleine ist 
Und wenn er sich nen Zeugen dazuerfindet, verweise ich auf die Überwachungsvideos der Tanke.
Danke
Hallo,
ich bin leider nicht der Wissende. Aber ich würde vermuten, dass das nur ein Polizist tun kann. Oder gibt es in der BRD auch eine „citizens arrest“?
Gruß
Rob
Hallo!
Nein, ich denke, so lange kein Überholverbot vorlag haben Sie nichts zu befürchten. Selbst wenn er sich Ihr Kennzeichen notiert hat, wäre er in der Nachweispflicht, dass Sie etwas falsch gemacht haben. Da er jedoch nicht Ihre Geschwindigkeit gemessen hat oder Sie ihn auch nicht in irgendeiner Form bedrängt („genötigt“) haben, kann er Ihnen nichts. Da würde ich mir keine Sorgen machen, das Notieren des Kennzeichens wird gerne gemacht, um Unsicherheit beim Betroffenen herbeizuführen; faktisch wird er ihnen aber kaum etwas anhaben können.
GRuß,
Timm
Also, was kann der damit bezweckt haben.
Soll er Sie doch anzeigen, weswegen denn, erstens war es mit Sicherheit kein Polizist, der hätte einen Grund nenne müssen und jeder andere muss ebenfalls einen Grund haben.
Wenn Sie keinen durchgehenden weißen Streifen oder eine rote Ampel überfahren haben, brauchen Sie doch keine Angst zu haben.
Außerdem benötigte er immer noch Zeugen für eine Anzeige für eine eventuelle Übertretung.
Also, keine Angst, oft sich das so Wichtigtuer, alte Blockwart-Typen, Stasi-Charaktere, die einem einen Schreck einjagen wollen.
Gruß
Hermann Böhm
Hi jiffer,
wenn du den anderen „normal“ überholt hast, kann dir eigentlich nix passieren.Dass du evt. zu schnell warst, kann der andere dir kaum nachweisen. Wenn er/sie alleine im Auto war, kann dir sowieso nix passieren, dann steht notfalls Aussage gegen Aussage. Also wart erst mal ab. Manch einer will mit dem Verhalten auch nur Angst machen.
Gruß und schönen Tag noch
Hallo,
du scheinst ja doch Angst zu haben das du etwas falsch gemacht hast? Durftest du dort überholen? Hast du den Überholten behindert, gefährdet oder beschimpft?
Höchstwahrscheinlich wird wohl nichts passieren. Die meisten machen sich nicht die Arbeit, das sie jemanden Anzeigen, außer du hast ihn richtig geärgert. So wie es sich aber anhört, scheinst du recht schnell zu explodieren. Nimm es mir nicht Übel, aber wenn du deinen Führerschein behalten möchtest musst du gelassener werden. Denn wenn du Pech hast kommst du mal an jemanden der Ernst macht und dann kann es teuer werden.
Wenn er dich tatsächlich anzeigt muss er ja beweisen das du etwas falsch gemacht hast.
Solltest du einen Anhörungsbogen der Busgeldbehörde bekommen, dann setze dich mit einem Anwalt in Verbindung. Es kann bis zu 6 Wochen dauern bis du Bescheid bekommst.
Viel Glück
Georg
Moin Georg,
naja also geärgert habe ich ihn wohl nicht.
Habe ihn weder geschnitten noch sonstwas.
Überholverbot bestand auch nicht.
Das einzige was ihn hätte geärgert haben können, wäre, das mein Auto dicker ist als seins 
Gruss
Hi,
wenn er sich wirklich dein Kennzeichen notiert hat, wollte er dir nur Angst machen.
So lange es an der Stelle kein Überholverbot gibt und niemand deine Geschwindigkeit gemessen hat, kann man dir auch nichts vorwerfen… es sei denn, du hättest ihn beim Einscheren geschnitten, ausgebremst, den Stinkefinger gezeigt o. ä. …aber davon hast du ja nichts geschrieben.
Gruß
Sorry, das ich erst so spät antworte…
Der Fahrer des anderen KFZ ist hier in der Beweispflicht, schätzen kann fehlen.
ich wü+rde der Sache gelassen entgegen sehen. Dürfte sich Zeitlich erledigt haben.
MfG
K-H M
Gruß KH M