Komisches Verhalten der Polizei

Hallo,
heute morgen ist was komisches passiert.
Naja, um ca. 6:30 meinte jemand, per S-Bahn freiwillig aus dem
Leben zu scheiden (meine Fresse, wieso mitten im Berufsverkehr).
Nachdem ich dann nach so mit einer halben Stunde Verspätung an besagtem
Bahnhof ankam habe ich eine Ausweichmöglichkeit gesucht.U-Bahn war hoffnungslos überfüllt, also zurück Richtung S-Bahn. Als ich dann auf
dem Weg zu S-Bahnstation war kam folgende Durchsage: S-Bahnverkehr wird
wieder aufgenommen. Naja, in 20 Minuten hätten sie dazusagen sollen.
Also fuhren alle zur S-Bahnstation runter (Stuttgarter Hauptbahnhof).
Ich bin dann da auch runter gefahren, war schon richtig voll, aber ich
habe dann noch ein Plätzchen gefunden, direkt neben der Rolltreppe.
Die Menschen sind dannach runter gefahren und direkt wieder hoch, sah
witzig aus. Irgendwann kam dann die Polizei und hat die Rolltreppe
dichtgemacht. Witzig war nur das wie: Ein großgewachsener Polizist
(Modell Klitschko in etwa) hat sich vor die Rolltreppe gestellt und
gesagt : Polizeiliche Anweisung, keiner betritt mehr den Bahnsteig.
Die Leute standen also vor der Rolltreppe vor ihm, traten zeitweise
schon auf der Stelle um nicht gegen den Polizisten gedrückt zu werden.
Irgendwie eine unreale Situation.
Ich habe dann zu dem Polizisten gesagt er soll doch einfach den
Notaushebel betätigen. Er hat mich kurz angeschaut und dann wieder
bestimmt seinen Satz wiederholt. Ein Kollege von besagtem Polizisten
hat auch gemeint er soll die Rolltreppe ausschalten, ging dann sogar
hin, hat sich den Hebel angeschaut und ist dann wieder hochgeelaufen.
Zu dem Zeitpunkt bestand die Rolltreppe aus einer einzigen auf der Stelle tretenden Ansammlung von Menschen. Ich bin dann irgendwann auch gegangen, irgendjemand hat dann den Notaushebel gezogen.
Jetzt frag ich mich, wieso hat der Polizist nicht einfach die Rolltreppe abgeschaltet ?
Darf er das nicht ohne weiteres ?

Gruss

Hallo,

da htte ich mit meinen 13 Minuten Verspätung ja noch echtes Glück.

Warum sich der Polizist so verhält?
Ich denke, die sind gerade alle ein bisschen nervös wegen Stuttgart 21.

Gruß
Lawrence

Das Betätigen des Not-Aus löst einen alarm in der Zentrale aus.
Es hätte also der Kollege des polizisten in der Zentrale anrufen müssen, damit dort die Treppe stillgelegt wird.

(Vielleicht)

Ich glaube auch, dass der Alarm nicht ausgelöst werden sollte.

Außerdem kann ich mir vorstellen, dass die Anweisung lautete, dass niemand mehr die Rolltreppe betreten dürfe und dann wäre es ja egal, ob sie an- oder ausgeschaltet ist.

Hallo,

Jetzt frag ich mich, wieso hat der Polizist nicht einfach die
Rolltreppe abgeschaltet ?
Darf er das nicht ohne weiteres ?

er darf.
Ich konnte jetzt nicht Deiner Erklärung entnehmen ob auf der laufenden Rolltreppe noch Menschen waren, wenn ja dann überleg mal was mit denen passiert, wenn du die Roöötreppe abschaltest.

Dann hast Du eine nicht gerade unerhebliche Zahl von Verletzten.

Grüße
RS99

Hallo,

ich habe nicht ganz verstanden, wo die Rolltreppe blockiert wurde - in Fahrtrichtigung gesehen am Anfang oder am Ende?
Den „Ausgang“ einer fahrenden Rolltreppe zu versperren wäre in der Tat seltsam.

Gruß,
Markus

Hiho,
eine verlässliche Antwort kann ich dir für NRW geben. Aber auch in Baden Würtemberg wird es mit 99,9% Sicherheit genau so sein. Ich versuche die Sache mal wirklich einfach zu erklären. Die Poliezi kann im Grunde auf zwei Arten tätig werden. Zum einen zur Gefahrenabwehr und zum anderen zur Strafverfolgung. Je nach Art finden sich die Regeln und Befugnisse zum Handeln in unterschiedlichen Gesetzesvorschriften. In deiner Situation ist es eindeutig eine Situation zur Gefahrenabwehr, denn es soll verhindert werden, dass noch mehr Leute auf den Bahnsteig ströhmen. Jeder Polizeibeamte kann polizeiliche Maßnahmen völlig selbstständig treffen und entscheiden, es sei denn, es liegt vorher eine bestimmte Weisung durch einen Vorgesetzten zu einer bestimmten Lage vor. Es ist davon auszugehen, dass der beschriebene Polizeibeamte hier eine konkrete Gefahrensituation erkannt hat und diese entschärfen wollte. Zum Beseitigen der Gefahr kann der Polizeibeamte alle (!) sinnvollen Maßnahmen treffen.

In NRW ist das im §8 PolG geregelt. Zitat:smiley:ie Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit (Gefahr) abzuwehren,soweit nicht die §§ 9 bis 46 die Befugnisse der Polizei besonders regeln.

Nur soviel, in den §§9 bis 49 sind unterschiedliche Polizeimaßnahmen in Gefahrensituation ganz genau vorgeschrieben, die recht häufig vorkommen (z.B. wie kontrolliert man die Identität einer Person, wie geht man mit Daten um oder wie kann man eine Sache sicherstellen etc.). Das sperren einer Rolltreppe ist denkbarerweise nicht genau geregelt und so kann der Polizeibeamte hier frei entscheiden, wie er das macht. Natürlich sollte eine Maßnahme immer einen möglichst geringen Eingriff in die Grundrechte anderer darstellen und verhältnismäßig sein. Aber die Maßnahme muss auf der anderen Seite auch wirksam genug sein. Die Bewertung triff der Polizeibeamte selbst. Z.B. wäre in deiner Situation ein freundliches „bitte betreten sie nicht die Rolltreppe“ bei den Menschenmassen viel zu wenig, wohingegen drei Schüsse in die Luft und gezogener Stacheldraht viel zu viel sind :wink:. Hier hat sich der Polizeibeamte für ausgebreitete Arme mit klarer Ansprache entscheiden. Er hätte aber auch anderes entscheiden können und die Rolltreppe ausschalten können.

…dass der Polizist das darf, ist klar: er traf zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben…eben diese Entscheidung. In kritischen Situationen Entscheidungen zu treffen ist nicht immer einfach, viele Faktoren spielen eine Rolle. Ich spreche aus Erfahrung wenn ich sage, dass ein plötzlicher polizeilicher Einsatz zuerst dazu führt, dass der Eingesetzte, sozusagen in Lichtgeschwindigkeit, zunächst sein Wissen durchkämmt um festzustellen, ob er gesetzlich mit der Maßnahme, die er treffen möchte, sich auf sicherem Boden befindet. Je nach Ergebnis trifft er die Maßnahme oder sucht nach einer Alternative. Beeinflusst wird er von der Umgebungssituation und evtl. negativen oder positiven Erfahrungen, die er schon mal gemacht hat. Ein erfahrener Polizeibeamter trifft seine Entscheidung möglicherweise schneller und sicherer, als ein eher Unerfahrener. Hat er sich entschieden, steckt dahinter dieser Entscheidungsfindungsprozess und deshalb wird er die getroffene Maßnahme in aller Regel ausführen und nicht mehr ändern.

helmut karl

Das Betätigen des Not-Aus löst einen alarm in der Zentrale
aus.
Es hätte also der Kollege des polizisten in der Zentrale
anrufen müssen, damit dort die Treppe stillgelegt wird.

auweia, der polizist hätte bestimmt probleme bekommen, wenn die rolltreppe plötzlich nicht mehr benutzbar gewesen wäre. da hätten dann ja die ganzen leute nicht mehr rolltreppe fahren können:wink:)))

Hallo,

ich habe nicht ganz verstanden, wo die Rolltreppe blockiert
wurde - in Fahrtrichtigung gesehen am Anfang oder am Ende?
Den „Ausgang“ einer fahrenden Rolltreppe zu versperren wäre in
der Tat seltsam.

ich kugele mich grad am boden…

das wäre ein spaß gewesen - die rolltreppe am ende zu sperren…da braucht man in der tat keine terroristen mehr, um einem das leben zur hölle zu machen:smile:))

ich sehe schon die nacktscanner an der u-bahn…