Komma oder kein Komma?

Hallo,

muss in diesem Brief „Sehr geehrter Herr X, wie vereinbart, sende ich Ihnen das Buch zu“ - hinter dem „vereinbart“ ein Komma stehen oder nicht?

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße,
Sylvia

Hallo,

da ich in Bezug auf die neue Rechtschreibordnung noch (!) nichts Gegenteiliges gehört habe, würde ich es mit Komma schreiben (Infinitiv mit „zu“).

Gruß
annabell

Hallo!

da ich in Bezug auf die neue Rechtschreibordnung noch (!)
nichts Gegenteiliges gehört habe, würde ich es mit Komma
schreiben (Infinitiv mit „zu“).

Sorry, aber ich sehe in dem Satz

Sehr geehrter Herr X, wie vereinbart, sende ich Ihnen das Buch zu

nirgendwo einen Infinitiv mit „zu“. Wenn da stünde „Wir werden uns bemühen, ihnen das Buch zu senden“, dann wäre das ein Infinitiv mit „zu“. In dem oben genannten Satz würde ich einfach das Komma nach dem „vereinbart“ weglassen, da es für mich keine sinnvolle satzeinteilende Funktion hat. Ich hoffe, die Regelapostel des Brettes sind der gleichen Meinung.

Übrigens, leicht off-topic: Ein Nebensatz, der einen Infinitiv mit „zu“ enthält, muss nach meiner Regelkenntnis nicht mehr durch ein Komma abgetrennt werden (auch wenn ich es weiterhin mache).

Gruß!
Christopher

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Hallo, Sylvia,

„Sehr geehrter Herr X, wie vereinbart sende ich Ihnen das Buch zu“

Ohne Komma! Man könnte aber auch mit einem Komma!

Und die Regeln dazu:

_R81 Für das Komma in Auslassungssätzen gelten dieselben Richtlinien wie bei vollständigen Sätzen.

Vielleicht, dass er noch eintrifft. (Vielleicht geschieht es, dass …)
Ich weiß nicht, was anfangen. (…, was ich anfangen soll.)
Ehre verloren, alles verloren. (Wenn die Ehre verloren ist, ist alles verloren.)

**Unvollständige Nebensätze, die mit „wie" oder „wenn" u. a. eingeleitet sind, stehen oft ohne Komma; sie sind formelhaft geworden und wirken wie eine einfache Umstandsangabe.

Es ist aber nicht falsch, in diesen Fällen Kommas zu setzen.**

Er ging wie immer (= gewohntermaßen) nach dem Essen spazieren.
Wir wollen die Angelegenheit wenn möglich (= möglichst) heute noch erledigen.
Ihre Darlegungen endeten wie folgt (= folgendermaßen): …

© Dudenverlag._

Christopher hat also Recht.

Gruß Fritz

Danke für die Ergänzung der Regel! Gruß! C. (owT)
(-: