Bitte sag mir, dass „Duden Korrektor“ nicht die offizielle
Schreibweise ist…
Ist sie natürlich nicht.
Der Bindestrich ist obligat, auch gemäß den Regeln der Rechtschreibdeform. Wenn es irgendwo anders (also ohne Bindestrich) steht (z. B. in der Duden-Webseite, die wird schließlich nicht von den Autoren des Wörterbuchs geschrieben…) ist das schlicht falsch.
Der Bindestrich ist obligat, auch gemäß den Regeln der
Rechtschreibdeform.
Da es sich um einen Eigennamen eines Produkts handelt, hat das nichts mit Rechtschreibregeln zu tun.
Aber selbst wenn man hier diese Regeln anwenden möchte, heißt das Produkt „Korrektor“ von der Firma „Duden“. Es handelt sich also nicht um ein Programm, das Duden korrigiert, sondern eben um das Programm „Korrektor“.
Ich müsste die genaue Regel jetzt raussuchen, aber man sagt auch nicht „Volkswagen-Caddy“ oder „Microsoft-Office“ oder „Somat-Ultra-Tabs“.
Der Bindestrich ist obligat, auch gemäß den Regeln der
Rechtschreibdeform.
Da es sich um einen Eigennamen eines Produkts handelt, hat das
nichts mit Rechtschreibregeln zu tun.
So sehe ich das auch.
Brockhaus-Enzyklopädie ?
Chanel-No.5 ?
Asti-Spumante (da würgt man freilich ggf. nicht nur wegen des Bindestrichs)?
Liebe Grüße
Jo
Wenn der Namenscharakter durch Anführungszeichen
herausgestellt wird (so, wie Du es tust), mag es so sein, wie
Du sagst.
Wie jetzt, echt? Du würdest „Opel Corsa“ schreiben, also mit Anführungszeichen? Möglich sicherlich, auf der Verpackung eines Produkts aber auch recht ungewöhnlich und sicherlich nicht notwendig.
Die Anführungszeichen halte ich zumindest dann für unverzichtbar, wenn der Eigenname einem nicht nur als-Name-vorhandenen Wort entspricht, so wie es hier mit dem Wort „Korrektor“ der Fall ist.
Bei „Opel“ (Eigenname) und „Corsa“ (Modellname) kann man sicherlich toleranter sein.
Also ist es wohl so, dass in meinen Beispielen ein Komma
stehen kann, aber nicht muss.
Nur im ersten.
Für 2. „Bei angenehmen Temperaturen macht es doch gleich doppelt so viel Spaß bummeln zu gehen“
trifft zu:
Infinitivgruppen (zu+Infinitiv) werden … durch Kommas abgetrennt,
…
c) wenn sie durch ein Wort oder eine Wortgruppe angekündigt oder wieder aufgenommen werden:
… Es wäre schade, diese Chance nicht zu nutzen.
Ihr Wunsch war es, berühmt zu werden.
(http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/…)
Aber selbst wenn man hier diese Regeln anwenden möchte, heißt
das Produkt „Korrektor“ von der Firma „Duden“. Es handelt sich
also nicht um ein Programm, das Duden korrigiert, sondern eben
um das Programm „Korrektor“.
Ich müsste die genaue Regel jetzt raussuchen, aber man sagt
auch nicht „Volkswagen-Caddy“ oder „Microsoft-Office“ oder
„Somat-Ultra-Tabs“.
Schon, aber ich finde, das ist etwas anderes.
Wenn du von Aldi einen Sack Kartoffeln kaufst, sagst du dazu doch eher „Aldi-Kartoffeln“ als „Aldi Kartoffeln“.
Mit Leerzeichen würde ich das zweite Wort als Titel/Erläuterung/Bezeichnung/Beiname des ersten verstehen. Der „Volkswagen Caddy“ ist ein Volkswagen und spezieller ein Volkswagen Caddy. „Microsoft Office“ ist englisch, dort ist das Leerzeichen ja richtig.
„Duden Korrektor“ wäre für mich nur richtig, wenn es einen Duden gibt, der „Korrektor“ heißt. Wenn der Korrektor VON Duden kommt, würde ich den Bindestrich setzen.
Eine genaue Regel kann ich aber auch nicht herzitieren.