„Bei einem auf öffentliche Angelegenheiten gerichteten Vereinszweck war … eine staatliche Bestätigung erforderlich, um … „sich mit anderen Vereinen in Verbindung zu setzen”, sprich sich in irgendeiner Weise auszutauschen oder gemeinsame Aktivitäten zu unternehmen.“
Hallo Diwen
Nach neuer Rechtsschreibung kein Komma, nach alter hingegen schon. Der Verständlichkeit wegen würde ich allerdings ein Komma setzen. Die alte, nun nicht mehr gültige aber verständliche Regel besagt ja, „so viele Kommas wie Verben“.
Hoffe, nicht daneben zu liegen Als Schweizer getraue ich mich ja fast nicht, einem Deutschen Ratschläge in Sachen deutsche Sprache zu geben …
Hallo Diwen,
das Komma ist dort richtig, ist eine nachträgliche Erläuterung. Die letzten Anführungszeichen hinter unternehmen solltest Du nochmal checken.
Gruß von Ivi75