Ich habe eine Frage zur alten (wichtig!) deutschen Rechtschreibung.
Es geht um die Kommasetzung bei Infinitivgruppen: werden diese mit einem Komma abgetrennt, bzw. wann ja, wann nicht?
Beispiele [das (?) kennzeichnet die jeweilige Stelle für ein Komma]:
Es ist notwendig (?) diese Zusammenarbeit langfristig anzulegen.
Dies wird durchgeführt (?) um von den Vorteilen zu profitieren.
Eine Möglichkeit (?) diese Strategie umzusetzen (?) ist es (?) neben den Hauptleistungen weitere Dienste anzubieten.
Dies beabsichtigt (?) die beim Kunden bestehenden Kaufhemmnisse zu verringern.
Nach neuer Rechtschreibung ist die Regelung klar (Regeln K116 + K117), aber wie sieht es nach der alten aus?
Kommasetzungsregel - alt
Hallo, (Komma nach hallo, *g*)
Es geht um die Kommasetzung bei Infinitivgruppen: werden diese
mit einem Komma abgetrennt, bzw. wann ja, wann nicht?
Beispiele [das (?) kennzeichnet die jeweilige Stelle für ein
Komma]:
Es ist notwendig (?) diese Zusammenarbeit langfristig
anzulegen.
Dies wird durchgeführt (?) um von den Vorteilen zu
profitieren.
Eine Möglichkeit (?) diese Strategie umzusetzen (?) ist es
(?) neben den Hauptleistungen weitere Dienste anzubieten.
Dies beabsichtigt (?) die beim Kunden bestehenden
Kaufhemmnisse zu verringern.
der erweiterte Infinitiv mit „zu“ wird durch Komma abgetrennt, der „nicht-erweiterte“ nicht.
Also:
er versprach zu kommen
er versprach, rechtzeitig nach hause zu kommen
„rechtzeitig nach hause“ ist die Erweiterung.
Und:
Es ist notwendig, diese Zusammenarbeit langfristig anzulegen.
Dies wird durchgeführt, um von den Vorteilen zu profitieren.
Eine Möglichkeit, diese Strategie umzusetzen, ist es, neben den Hauptleistungen weitere Dienste anzubieten.
Dies beabsichtigt, die beim Kunden bestehenden Kaufhemmnisse zu verringern.
Aber nur nach alter RS Pflicht, nach neuer freigestellt, also möglich, aber nicht zwingend.
Der „erweiterte Infinitive mit zu“ wird i.d.R. durch Komma abgetrennt oder durch Komma eingeschlossen.
ACHTUNG:
schon Infinitive mit ohne zu, um zu, anstatt zu gelten als erweitert!!!
Infinitive mit einfachem zu im Sinne von „um zu“ gelten als erweitert (Er kam, zu helfen.)
Das Komma steht nicht, wenn der erweiterte Infinitiv dem Hauptsatz als Subjekt vorangeht.
(Den Rasen zu betreten ist verboten,
steht aber, wenn es dem Hauptsatz folgt und ein Korrelat vorhanden ist: Es ist verboten, den Rasen zu betreten.)
Kein Komma, wenn erweiterter Infinitiv mit Hauptsatz verschränkt ist: Wir wollen euch zu erklären versuchen, dass…
aber: Wir wollen versuchen, euch das zu erklären
Das Komma steht vor dem nichterweiterten Infinitiv, wenn:
er als Subjekt dem Prädikat folgt (Es ist mein Recht, auszuruhen; aber: Auszuruhen ist mein Recht.
wenn Missverständnisse vermieden werden müssen:
Sie rieten ihm, zu folgen oder Sie rieten, ihm zu folgen.
Wenn im Hauptsatz ein Korrelat für einen Infinitiv steht (ob erweitert oder nicht) steht immer ein Komma!
Zu lernen, das ist sein Wunsch.