Kommasetzung: Nebensatz und 'und'

Hallo,

eine Satzform, bei der ich mir mit der Kommasetzung nie sicher bin, ist folgende:

Nur selten hatte ich mit Kommilitonen dieselben Veranstaltungen, viele sind auch schon während der ersten Semester abgesprungen, weil der Anfang recht hart war[,] und ständig auf fremde Leute zuzugehen, fiel mir zunächst nicht leicht.

Es handelt sich offensichtlich um eine Aufzählung gleichrangiger Sätze mit eingeschobenem Kausalsatz. Wird dieser nun also in Kommas eingeschlossen, hebt es das ‚und‘ auf oder ist es sogar optional?

Vielen Dank im Voraus

Hallo!

Nur selten hatte ich mit Kommilitonen dieselben
Veranstaltungen, viele sind auch schon während der ersten
Semester abgesprungen, weil der Anfang recht hart war[,] und
ständig auf fremde Leute zuzugehen, fiel mir zunächst nicht
leicht.

Es handelt sich offensichtlich um eine Aufzählung
gleichrangiger Sätze mit eingeschobenem Kausalsatz. Wird
dieser nun also in Kommas eingeschlossen, hebt es das ‚und‘
auf oder ist es sogar optional?

Die Regel des § 74 ist eindeutig:
„Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschlossen, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.“

Der Weil-Satz muss also von Kommas umgeschlossen sein.

Die unsinnige Regel „Kein Komma vor und!“ gibt es so nicht.
H.

Der Kausalsatz wird, wie schon gesagt, mit Kommata vorher und hinterher abgetrennt. Aber auch ohne den Kausalsatz stünde das Komma vor dem „und“, weil es einen vollständigen Satz (mit Subjekt) einleitet.

Grüße,
Chrizz

auch ohne den Kausalsatz stünde das
Komma vor dem „und“, weil es einen vollständigen Satz (mit
Subjekt) einleitet.

Aber nein! Das ist genau die Regel, die nicht mehr gilt, was zu dem verbreiteten Missverständnis führt, dass vor und überhaupt kein Komma gesetzt wird. Ganz eindeutig geklärt in
Amtliche Regelung § 72:
Sind die gleichrangigen Teilsätze […] durch und, oder, … verbunden, so setzt man kein Komma."

H.

Ok, offensichtlich eine Regel der neuen Rechtschreibung? Dann ziehe ich meinen vorherigen Beitrag zurück.

Grüße,
Chrizz

Amtliche Regelung § 72:
Sind die gleichrangigen Teilsätze […] durch und, oder, …
verbunden, so setzt man kein Komma."

Das ist natürlich richtig, aber nach §72 folgt noch §73 – und da steht:

»Bei der Reihung von selbständigen Sätzen, die durch und, oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht – noch oder durch weder – noch verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.«

Ohne den Einschub würde der Ausgangssatz lauten:

»Nur selten hatte ich mit Kommilitonen dieselben Veranstaltungen, viele sind auch schon während der ersten Semester abgesprungen, und ständig auf fremde Leute zuzugehen, fiel mir zunächst nicht leicht.«

Das Komma nach ›abgesprungen‹ (und auch das nach ›zuzugehen‹) ist also möglich, aber nicht obligatorisch.

Gruß
Christopher

1 „Gefällt mir“

ständig auf fremde Leute zuzugehen,
fiel mir zunächst nicht leicht.«

Das Komma
nach zuzugehen
ist also möglich, aber nicht obligatorisch.

Nicht „also“, sondern gem. § 76.
H.

1 „Gefällt mir“