Hallo,
ich habe mich von meinem Partner getrennt und möchte mir eine neue Wohnung suchen. Unsere bisherige Wohnung,in der ich nicht mehr schlafe ist auf 4 jahre festgesetzt und wir stehen beide drauf.Nun ist mein Expartner ohne Arbeit und kann keine Bonität nachweisen,bekommt also allein keinen Mietvertrag.Mein Expartner möchte die Wohnung behalten und nicht ausziehen,deswegen werde ich nicht vom Vermieter aus dem Vertrag gelassen per Aufhebung.
Kurz gesagt benutzt mich der Vermieter als Sicherheit falls der andere nicht zahlt. Ich fühle mich dazu genötigt,das man keine Lösung finden kann,jedenfalls sehe ich sowas als Nötigung. Ich hatte schon drüber nachgedacht meinem Expartner eine Selbstschuldnerische Bürgschaft parallel zum Mietvertrag unterschreiben zu lassen. Nur ist die Frage ob er diese auch unterzeichnet bzw. ob im Härtefall diese Bürgschaft höhere Priorität hat als der Mietvertrag,wo ja eigentlich jederfür den anderen haftet.
Ich hoffe Sie können mir helfen und für Antworten danke ich schonmal im Vorraus
hallo, das ist natürlich ein schwieriger fall. hast du mal in die richtung gedacht, dass dein ex auszieht und du die wohnung alleine oder mit deiner neuen partnerschaft nimmst? ohne arbeit müsste sich normalerweise ein verständiger vermieter oder eine sozialwohnung finden. beim verständigen vermieter natürlich nur, wenn nicht noch ein alkohol- oder ähnliches problem dazukommt. wir konnten einen ähnlichen fall zur vollen zufriedenheit aller lösen.
wie schaut es aus, mit einem / einer untermieter/in statt dir in der wohnung - auch das würde den kostendruck senken.
ihr zieht beide aus und sucht zwischenmieter bis zum ablauf des vertrags oder nachmieter, die dem vermieter zusagen.
bist du miet-rechtsschutzversichert?
das ganze muss nach allen meinen erfahrungen auf dem verhandlungsweg und nicht vor gericht gelöst werden.
wie stehen die chancen, dass dein ex eine arbeit woanders - dh auch in einem anderen ort findet?
das wäre ein guter grund für eine vorzeitige auflösung des vertrags.
das wird schwierig. Sie können, soviel ich weiß, entweder warten bis der Mietvertrag ausläuft und ihn dann nicht mehr verlängern oder mit Engelsungen auf Ihren Ex einwirken, dass er sich etwas Günstigeres sucht und Sie beide dann aus dem Vertrag entlassen werden können. Oder, was ich an Ihrer Stelle täte: Einen Untermieter reinsetzen, der Ihren Anteil der Miete trägt. Dann ist zu hoffen, dass es dem Ex zu dumm wird und er dann doch auszieht. Was allerdings angesichts der Arbietslosigkeit schwierig wird. Aber Sie wären zumindest finanziell erst mal entlastet. Die Untervermietung ist allerdins - wenn nichts anderes im Mietvertrag steht - vom Vermieter zu genehmigen.
Dann wäre da noch die hardcoe-Nummer: Sie zahlen auch keine Miete mehr und warten, bis der Vermieter Sie beide deswegen kündigt.
Ansonsten bleibt Ihnen nur noch, die Hilfe des Mietervereins in Anspruch zu nehmen. Ich bin selbst seit über 30 Jahren Mitglied und kann so eine Mitgliedschaft - die wirklich nicht viel Beitrag im Jahr kostet - empfehlen.
meinem Kenntnisstand her, ist es so, dass auch nur
beide den Vertrag kündigen können, besonders wenn
dieser festgesetzt ist. Da spielt Trennung vom Partner
keine wirkliche Rolle, auch wenn dies jetzt hart
klingt.
Dein Vermieter kann einen von euch beiden aus dem
Mietvertrag streichen, damit muss der andere Teil aber
einverstanden sein und der Vermieter muss auch
einverstanden sein.
Priorität hat der Mietvertrag, da wenn Dein Expartner
keine Arbeit hat und somit kein Einkommen, hilft auch
keine Bürgschaft seinerseits weil bei ihm ja nichts
geholt werden kann.
Er kann dem Vermieter aber glaubhaft machen wenn es
möglich ist, dass er die Wohnung alleine tragen kann.
Kannst Du Deinen Expartner nicht zum Auszug bewegen ?
Das wäre die einfachere Lösung.
Wenn er keine Arbeit hat, kann er ja aufgrund der
Tatsache auf das Arbeitsamt gehen, und da bekommt er
auch eine Wohnung bzw. die Kosten was die Wohnung
kosten darf für ihn.
Nötigung ist so eine Sache, ich glaube nicht das du mit
dem Vorwurf durchkommst.
Ich glaub Du fährst besser wenn Du Deinen Expartner zum
Auszug bewegst.
Hallo Franky,
wenn Ihr Partner keine Arbeit hat, dann bekommt er aber doch Sozialhilfe und somit auch die Miete bezahlt. Das heißt, dass somit die Miete für den Vermieter gesichert ist.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft nuzt im Ernstfall weder dem Vermieter noch Ihnen.
Ich habe ähnliches durchgemacht und kann Ihnen daher nur raten sich Hilfe und Rat bei einem Anwalt zu holen. Vielleicht haben Sie eine Rechtschutzversicherung, die Ihnen hierbei sicherlich hilfreich ist. Es ist besonders für denjenigen sehr ärgerlich, der unter der Situation zu leiden hat.Zumal es für Sie jetzt auch schwierig sein dürfte, eine eigene Wohnung anzumieten.
Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nichts positiveres mitteilen kann, aber die Vermieter versuchen heute mit allen Mitteln an Ihr Geld zu kommen. Manchmal bei den ganzen Mietnomaden heutzutage, auch verständlich.
Das kann der Vermieter eigentlich nicht machen. Man lässt beide Mieter unterschreiben, weil man als Vermieter die Möglich keit hat Beide heranzuiehen, wenn die Miete nicht mehr bezahlt wird o.ä., Vielleicht ist auch der ganze Mietvertrag unzulässig. Du musst daraus kommen können. Dein Partner muss eben jetzt für alles gerade stehen. Kennst Du jemanden, der im Mieterbund ist ? Oder gehe zur Verbraucherzentrale, vielleicht machen die eine kostenlose Kurzberatung.