Obwohl ich kein Jurist bin, erlaube ich mir mal, hier zu antworten. Über einen gewissen Zeitraum habe ich in einer Tageszeitung auch gelegentlich Kommentare geschrieben. Daher ist mir die Problematik bekannt.
Ich würde sagen: In einem Kommentar darf man alles schreiben - wenn es tatsächlich kommentierend ist. Dort liegt der grosse Haken. Viele Leute können nämlich Sachbehauptungen und Meinungsäusserungen gar nicht unterscheiden, sowohl als Schreibende, aber auch als Leser. Sie verstehen „was in der Zeitung steht“ durchweg emotional. So werden Sachinformationen wohl oft als Parteinahme missverstanden und Meinungsäusserungen, die man selbst nicht vertritt, als „Lüge“. Dabei ist das Geltenlassenkönnen anderer Meinungen, ohne diese zu übernehmen, oder von Sachinformationen, die einem nicht in den Kram passen, doch etwas, worin man sich als Jugendlicher oder Erwachsener von einem Kleinkind unterscheiden sollte.
Dabei handelt es sich anscheinend um einen sich selbstverstärkenden Trend, denn im Zusammenhang mit der vorgeblichen Jagd nach Auflagenzahlen und Einschaltquoten verwischen Medien zunehmend die Grenzen zwischen emotionaler Reizung und Sachinformation.
Ein weites Feld - wer kommentiert, muss also auch damit fertigwerden, dass man sich über ihn ärgert.
Im Kommentar sollte die vorgebrachte Meinung durchaus Schärfe und Emotionalität besitzen, ansonsten braucht man den Kommentar ja nicht zu schreiben. Jedoch darf die Grenze zur Beleidigung nicht überschritten werden. Doch wo liegt diese ? Man darf keine formalen Beleidigungen aussprechen, z.B. „Lehrer N. ist blöd.“ Zulässig und ausserdem viel witziger und wirkungsvoller wäre die Aussage: „Im Unterricht von Lehrer N. wurde man nicht gescheiter.“ Allerdings sollten wirklich auch genügend andere dieser Meinung sein, wenn man das in einer Abiturzeitung so aufschreibt und damit für die genannten Personen in gewisser Weise für viele Jahre fixiert. Ansonsten sollten Meinungen klar auf Sachverhalte bezug nehmen, und diese Sachverhalte müssen wahr sein.
Die Frage, OB EIN BESTIMMTES THEMA mit einem Kommentar bedacht wird, ist ebenso wichtig, unterscheidet sich aber von der Frage, was in einem Kommentar grundsätzlich zulässig ist.
Torsten
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