Kommentar des Steuerberaters unter Businessplan

Hallo,

ich habe Zum Zwecke einer Existenzgründung einen Businessplan erstellt. Der ist auch tragfähig und soweit in Ordnung. Nun ist ein Bekannter meines Vaters Steuerberater und hat zu mir gesagt, ich soll einen Text schreiben, praktisch in seinem Namen, der die trgfähigkeit bestätigt und er stempelt und unterschreibt das dann. Kann mir mal jemand einen solchen Kommentar hier posten bitte? Ich habe echt keine Ahnung, was ich da schreiben muss und ob da irgendwelches Fachchinesisch reingehört.

Vielen Dank im Vorraus
Kai Mehn

ich habe Zum Zwecke einer Existenzgründung einen Businessplan
erstellt. Der ist auch tragfähig und soweit in Ordnung. Nun
ist ein Bekannter meines Vaters Steuerberater und hat zu mir
gesagt, ich soll einen Text schreiben, praktisch in seinem
Namen, der die trgfähigkeit bestätigt und er stempelt und
unterschreibt das dann.

Hallo,
da sieht man mal wieder wie seriös Steuerberate arbeiten. Auf die Dienste dieses Herren würde ich komplett verzichten und zu einem Existenzgründungsberater gehen. Teiweise übernimmt hier das Arbeitsamt die Kosten und kann dir welche empfehlen.

Kann mir mal jemand einen solchen
Kommentar hier posten bitte? Ich habe echt keine Ahnung, was
ich da schreiben muss und ob da irgendwelches Fachchinesisch
reingehört.

Es bringt nichts einfach einen Text hinzuknallen, der sich zwar schön anhört, aber für nichts steht. Ein Existenzgründungsberater kann dein Geschäftskonzept aus neutraler Perspektive berurteilen und dir Fragen stellen an die du noch gar nicht gedacht hast. So können teuere Fehler von Anfang an vermieden werden, an die ein Steuerberate nie gedacht hätte.

Gruß
Denis

Naja, zunächstmal geht es darum, dass ich den Businessplan eines Bekannten, der im exakt selben Segment tätig ist wie ich. Diesen habe ich entsprechend modifiziert. Dazu kommt, dass ich freier Fotograf bin und absolut keine laufenden Kosten habe. Ich hab ein Geschäftsauto der Firma meiner Mutter und wohne in einem Haus das meinem Vater gehört. Also besonders viele teure Fehler werden da wohl kaum passieren können. Hab auch jeden Monat mehr Kunden (zusätzlich zu meinen Stammkunden, zu denen eine grosse Zeitung und die Bezirksregierung zählen), es geht also tendenziell bergauf. Nur der Existenzgründungsberater würde mich eben Geld kosten und vom Arbeitsamt bekommt man entsprechenden Support erst, wenn der Gründungszuschuss bewilligt ist. Abgesehen davon wollte ich die Bezuschussung in buchhalterische Aufwendungen investieren.

Wenn mir jemand einen solchen Kommentar hier einfügen könnte wäre ich sehr dankbar.

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Für wen soll die Bestätigung denn sein?
Hallo …

für wen soll die Bestätigung denn sein… soll damit das Einstiegsgeld oder der Gründungszuschuss beantragt werden?

In den beiden o.g. Fällen gibt es jeweils separate, bei AA oder ARGE personalisiert erhältliche Formulare, die auszufüllen sind.

MfG
BEBOUB

Die Bestätigung soll für den Gründungszuschuss sein. Und da gibt es eine Vorformulierte Klausel, die der Steuerberater unterzeichnet und damit erklärt, dass der Businessplan tragfähig ist?

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Formular ‚Stellungnahme der fachkundigen Stelle‘
Hallo …

wenn der StB auch nur geringe Ahnung von Existenzgründungsberatung hätte, dann wüsste er, dass es dafür seit mehreren Jahren das Formular „Stellungnahme der fachkundigen Stelle“ zum Ausfüllen gibt.

Das ist ein personalisiertes Standardformular, das dem Antragsteller normalerweise zusammen mit den Anträgen für den Gründungszuschuss ausgehändigt wird.

Schön, dass die Beratung durch den befreundeten StB kostenlos ist, wollen wir mal für Sie hoffen, dass sie nicht auch ebenso umsonst war!

Es gibt gute Gründe, warum Existenzgründungsberatungen nur dann bezuschusst werden, wenn die Berater sich zum wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit auch mit dem Beratungsgeschäft befassen. Dies ist bei StB’n fast durch die Bank nicht der Fall, weil hier der Löwenanteil die steuerliche Beratung ausmacht!

MfG
BEBOUB

Hallo Kai,

mir kommt es vor, als würdest Du da in einer Sache drinhängen, die nicht koscher ist. Einen StB, der noch nie das Formular von der ArGe gesehen hat, das er ohne Formulierung eines eigenen Textes schlicht bestätigen muss, kann ich mir schlicht nicht vorstellen.

Es scheint mir eher so, dass es da einen StB gibt, der sein Siegel nicht gut unter Verschluss hält, und dessen Unterschrift relativ leicht nachzumalen oder irgendwo eingescannt ist.

An so einer Chose hängt ein dickes strafrechtliches Risiko: Das ist den Aufwand wert, den Plan tatsächlich selber zu rechnen und einem StB vorzulegen, der dann schon weiß, wo er sein Siegel auf das Formular von der ArGe draufpappen muss. Wo die Aktion mit dem „ausgeliehenen“ Stempel einzuordnen ist (Betrug? Urkundenfälschung? Wasweißichnochalles?), wissen die Kollegen im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.

Schöne Grüße

MM