Ein Unternehmen vekauft Dienstleistungen. Um seine Kunden zu unterstützen soll folgendes passieren:
A) Kunden und Interessenten erhalten kostenlose Onlineschulungen
B) Kunden und Interessenten erhalten kostenlose Onlineschulungen und werden um eine Spende für den Zusatzdienst gebeten
Zur Porduktion des Schulungsmaterials ist eine nicht-kommerzielle Lizenz ausreichend oder muss dennoch eine kommerzille Lizenz erworben werden? Es wird direkt mit den Zusatzleistungen (im Bsp. könnte das eine Videoschnittsoftware sein) keine Einnahmen gemacht.
Danke für eine Grundlegende Meinung zum Thema. Ich sehe das ganz klar als nicht-kommerzielle Handlung, aber es könnte sein, dass der Ort (das Unternehmen) da eine gewichtige Rolle spielt.
Ich sehe das
ganz klar als nicht-kommerzielle Handlung,
Es ist aber doch auch keine private Nutzung, also von einer Privatperson zu privaten Zwecken. Oder?
Es wird direkt mit den
Zusatzleistungen (im Bsp. könnte das eine Videoschnittsoftware
sein) keine Einnahmen gemacht.
Ja, aber das Unternehmen bietet die Schulungen doch nicht aus reinem Altruismus an, oder? Das ganze hat einen Zweck, nämlich Kundenzufriedenheit fördern, Kundenbindung schaffen, neue Kunden anlocken - und das ist doch ein ziemlich kommerzieller Zweck, auch wenn damit direkt keine Einnahmen gemacht werden.
Letztendlich aber hängt es immer davon ab, wie der betreffende Lizenzgeber nicht-kommerzielle Nutzung definiert. Ich bin mir aber sicher, daß damit wirklich nur die Nutzung im privaten Umfeld ghemeint ist.
Ein Unternehmen vekauft Dienstleistungen. Um seine Kunden zu
unterstützen soll folgendes passieren:
Es werden bestehende Kunden mit etwas unterstützt. Ganz klar gewerblich! Die haben vorher schießlich was gekauft und werden mit sowas an der Stange gehalten. Wahrscheinlich sind die später als „kostenlos“ angepreisten Schulungen eh schon zuvor in die Kostenrechnung mit eingeflossen.