Kommerzielle CC-Lizenzen im Detail

Hallo,

ich arbeite mich gerade erstmals durch creative Common Lizenzen durch [Photos. Flickr]. Einige Fragen bleiben.

Hintergrund: Ich schneide einen Film, mit dem ich Geld verdiene. Ich muss rund 30 Sekunden
thematisch „Hawaii“ abdecken, dies wollte ich mit vielen Fotos erreichen, die ich runterlade,
drucken lasse und dann als „Bilderteppich“ neu aufnehme.

1.) Es gibt ja genügend Fotos auf Flickr, die offensichtlich auch für kommerzielle Nutzung
freigegeben ist. Aber wer sagt mir, daß der Anbieter der Fotos auch wirklich der Rechteinhaber ist? Was passiert, wenn ich ein Foto von Flickr nutze, mich an die Regeln halte (Namensnennung etc) und dann plötzlich jemand drittes auf den Plan tritt, der Lizenzgebühren verlangt?

2a.) Auf der Rechteverwaltungsseite zu den Fotos steht immer " Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." --> Wo finde ich, wie er denn genannt werden will? Vor- udn Zuname? Flickr-Profilname?

2b) Muss bei Namensnennung immer auch erkenntlich sein, wer welches Foto gemacht hat? Wenn ich also 20 Fotos von 15 verschiedenen Nutzern verwende - und diese auch alle gleichzeitig im Bild sind, reicht dann in der Regel, am Ende des Films eine Tafel mit allen Namen zu schreiben?

  1. Fast Alle Rechteinhaber verlangen, daß ich mein Werk auch unter dieselben Lizenzen stelle. Ist ja auch ok. Recht es, am Ende ein „CC 2.0“ oder ähnliches einzublenden?

  2. Bei manchen Fotos steht unter dem Punkt „Lizenzieren“ sowohl der Link „Bestimmte Rechte vorbehalten“ [Wo dann steht, daß ich es kommerziell nutzen kann], als auch ein Link „Lizenzierungsantrag der Fotos von Todd Huffman über Getty Images“ [über den ich dann zum zT recht schmackhafte Preise sehe, die für die Verwendung verlangt wird.] --> Widerspricht sich das nicht?

besten Dank im Voraus

lg

Ich kenne mich eher in GPL, LGPL und AGPL aus aber vielleicht kann es zu Punkt 1.) ja was beitragen:

Wenn der Anbieter der Fotos nicht der Rechteinhaber war, sich jedoch als solcher ausgegeben hat hat er illegal gehandelt.

Ob aus etwas illegalem im juristischen Sinn jemals etwas legales werden kann ist zumindest hier in der Schweiz seit längerem ein Thema.

Es geht dabei hauptsächlich um die Tatsache, dass es in der Schweiz nach wie vor legal ist, Filme oder Musik für den Eigenbedarf selbst von Quellen herunterzuladen, welche dieses Material offensichtlich illegal „erworben“ haben.

Ich meine, dass die Schweiz dazu tendiert, dieses Gesetz aufgrund der juristischen Kontroverse (aus etwas illegalem kann niemals etwas legales entstehen) längerfristig wie das Bankgeheimnis auch streichen wird.

Gleichzeitig frage ich mich jedoch auch, was denn in Fällen passieren soll, in denen ein Rechteinhaber eben genau diesen von Dir beschriebenen Fall ausnutzt, schliesslich könnte dieser, wenn aus etwas illegalem niemals etwas legales werden kann diesen Umstand beliebig für seine Zwecke ausnutzen, indem er seine Werke als vermeintlich frei kommerziell nutzbar veröffentlicht, um danach Lizenzgebühren einfordern zu können.

Und das ganze nochmals gedreht: Wenn aus etwas illegalem niemals etwas legales werden kann, wären alle Käufe von CDs die Daten von Kunden von schweizer Banken enthalten ebenfalls illegal, weil diese Daten ursprünglich ja ebenfalls illegal „erworben“ wurden.

Ich denke zu Deinem Punkt 1.) gibt es schlichtweg keine ausreichende gängige Rechtssprechung, weder in Deutschland, der Schweiz noch sonstwo in Europa oder der EU.