Kommerzielle Manipulation

Hallo,

mein Problem ist ein Bewertungsportal, das mit „echten Kundenmeinungen“ und „unabhängigen Kundenbewertungen“ wirbt.

Die Masche ist folgende: Man verkauft an Internetshops Pakete/Software, mit denen der Shop auf seiner Seite mit Bewertungen wie 4,5/5 Punkten etc. werben kann. Schlechtere Bewertungen als 4 gibt es nicht.

Warum? Bewertet ein User schlecht, wird er einem Fake-„Schlichtungsverfahren“ unterzogen, und zwar so lange, bis er zurückzieht. Die Meinung wird nicht oder nur Tage später so veröffentlicht, so dass sie untergeht.Viele Foristen mit Erfahrung mit diesem Bewertungssystem beklagen die Manipulationen. Offensichtlich immer dieselbe.

Shops werben mit diesen falschen Bewertungen.

Ist ein solches Werben und die Bereitstellung eines solchen Systems nicht in irgendeiner Weise betrügerisch? Es geht ja nicht um Eigenbewertungen, sondern gezielte systematische Fälschung der Ergebnisse und dann Werbung als unabhängiges Meinungsportal.
Verstößt es nicht mindestens gegen Wettbewerbsrecht?
Wie ist die Rechtslage?

Danke von
Fritz

§263 StGB
Wenn tatsächlich negative Bewertungen nicht veröffentlicht werden und darauf nicht hingewiesen wird:
§ 263 StGB
„(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[…]
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
[…]
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen“
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Gruß
Paul