Hallo!
Wir möchten an einem Tag der offenen Tür unsere Betriebes für unsere kleinen Gäste Ausmalbilder zur Verfügung stellen, die ich von Internetseiten für Ausmalbider ausdrucken möchte. Die Ausmalbilder sind reine Beschäftigungstherapie, die Kleinen können malen und ihre Bilder mit nach Hause nehmen, während die erwachsenen Gäste sich anderweitig beschäftigen.
Fällt dieses Vorhaben schon unter „kommerzielle Nutzung“, für das wir uns eine Genehmigung holen müssen? Wir verdienen damit ja kein Geld. Oder fällt es noch unter den Passus erlaubter „privater Nutzung“, obwohl die Veranstaltung „Tag der offenen Tür“ ja öffentlich ist?
Falls der Ausdruck in unserem Fall ohne Erlaubnis des Betreibers i.O. ist, ändert sich etwas, wenn wir über das Ausmalbild unser Firmenlogo kopieren? (die Nennung der Internetseite des Anbieters bleibt dabei im Bild erhalten).
Wer weiß Bescheid?
Gruß,
Anne.