Kommissions-Geschäfte/-Verträge

Hi @all,

ich weiß nicht, ob ich in diesem Brett richtig bin, versuch’s aber einfach mal…

Ich stelle seit geraumer Zeit bestimmtes Kunsthandwerk her, das ich nun gern auch endlich mal verkaufen würde (eine freiberufliche Tätigkeit habe ich bereits über das zuständige FA angemeldet).

Diese Werke würde ich gern unter anderem über passende Geschäfte verkaufen lassen, habe hier aber so überhaupt keine Ahnung, was ich dazu wissen muß oder woher ich die passenden Informationen bekommen kann.

Vorrangig interessiert mich, ob es eine Art Daumenwert, einen Prozentsatz oder ähnliches gibt, was ich dem Kommissionär als Provision zu überlassen habe. Also angenommen, ich setze für ein bestimmtes Werk einen Preis von sagen wir mal 200 EUR an, was bliebe mir letztlich davon übrig?
Oder ist sowas grundsätzlich Verhandlungssache?

Weiterhin die vielleicht etwas naive Frage (weil ich sowas eben vorher noch nie gemacht habe :smile:) ob ich einfach so mit meinen Sachen in die von mir auserwählten Geschäfte reinmarschiere und gleich mit der Tür ins Haus falle, ob die meine Werke dort verkaufen wollen/können?
Gibt es hier andere, womöglich geschicktere oder „richtigere“ Methoden?

Und mit welcher Form von Vertrag sichere ich mich dann ab? Beim Googeln habe ich irgendwo was von Werk- bzw. Dienstverträgen gelesen, allerdings noch keine passenden Muster…

Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dieser Art Geschäften aus und kann ein wenig Aufklärungsarbeit leisten :wink:

Vielen Dank im voraus und einen sonnigen Tag
wünscht
Lieschen

Hallo …

nehmen Sie sich einige Muster mit und besuchen Sie die Läden, die Ihrer Meinung nach für den Verkauf Ihrer Produkte in Frage kommen.

Machen Sie sich Gedanken über den Verkaufspreis, den Sie erzielen möchten (sorgfältig kalkulieren !) und überlassen Sie den Ladenverkaufspreis getrost dem Händler.

Lassen Sie die Finger weg von Kommissionsgeschäften, bei denen Sie potentiellen Verkaufsstellen Ihre Waren zur Verfügung stellen und nach Verkauf abrechnen, Sie handeln sich ggf. nur Ärger ein !

Sie schliessen einen einfachen Kaufvertrag ab, lassen ggf. die Ware sofort da und kassieren den Gegenwert in bar, entsprechende Formularblöcke (Auftrag, Lieferschein, Rechnung) können Sie von Zweckform in jedem Schreibwarenladen kaufen, sowas kann man zu Fuss machen und benötigt nichtmal einen PC.

Viel Erfolg !

MfG
BEBOUB
http://www.bebo-consulting.de