Kommissionsgeschäft Umsatzsteuer

Meine Frage bezieht sich auf ein Kommissionsgeschäft und die Umsatzsteuer.
Die Waren werden ja von dem Kommissionär entgegen genommen und dann für den Kommittenten verkauft. Der Geldeingang erfolgt auf das Konto des Kommissionärs. Dieser zieht seine Provision vom Verkaufswert ab und reicht das restliche Geld an den Kommittenten weiter.
Nun wurde mir gesagt, dass hier die Differenzbesteuerung für die Umsatzsteuer zum tragen kommt.
Doch bei dieser wird auch von einem Einkaufswert gesprochen, doch welcher ist der Einkaufwert? Ist es das was der Kommittent einmal für diesen Gegenstand bezahlt hat? Doch was ist wenn keine Rechnung mehr existiert?

Eine weitere Frage von mir ist:
Ist der Geldeingang auf dem Konto des Kommissionärs sein ganzer beim Finanzamt anzugebender Umsatz, auch wenn es ja nicht alles sein Geld ist und der größte Teil nur ein durchlaufender Posten ist?

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

bitte hierzu in eine steuerberater investieren! fehler könnten teuer werden

hallo kobold,

deine erstefrage kann ich leider nicht beantworten.

zu frage 2:

ich würde diese frage schon mit ja beantworten.
es sind die einnahmen (mit umsatzsteuer)des kommissionärs. als betriebsausgaben (umsatzsteuer entspricht dem vorsteuerbetrag) steht ja die rechnung des kommittenten gegenüber.

noch fragen??? dann einfach mailen.

mfg

jan schaarschmidt

Sorry, dass ich nicht geantwortet habe.
Wird hierzu noch eine Antwort benötigt?

Viele Grüße, Monika