Kommissionsverkauf

Hallo,

angenommen jemand möchte seinen privat PKW bei einem Händler auf Kommissionsbasis verkaufen lassen.

Wie sähe in diesem Fall die rechtlich Lage aus in folgenden Dingen:

  • Verkäufer soll KFZ Brief im Original hinterlegen
  • Wie ist die Lage bei Diebstahl/Beschädigung des KFZ auf dem Firmengelände des Händlers
    -Insolvenz des Händlers

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Poercy

Hallo,

wenn das Auto auf Kommission verkauft wird, ist der Händler keine Partei im Kaufvertrag. Ich würde niemals den Kfz-Brief aus der Hand geben ! Es ist der einzige Beweis Deines Eigentums am Fahrzeug.

Gruß
André