Hallo,
angenommen jemand möchte seinen privat PKW bei einem Händler auf Kommissionsbasis verkaufen lassen.
Wie sähe in diesem Fall die rechtlich Lage aus in folgenden Dingen:
- Verkäufer soll KFZ Brief im Original hinterlegen
- Wie ist die Lage bei Diebstahl/Beschädigung des KFZ auf dem Firmengelände des Händlers
-Insolvenz des Händlers
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß
Poercy