Hi, ich möchte gern wissen, was passiert, wenn ein Kommissionär eine Ware (versehentlich) so beschädigt, dass er sie nicht zum vereinbarten Preis oder gar nicht mehr verkaufen kann (angenommen dazu würde nichts im Vertrag stehen).
Sicherlich muss der Kommittent darüber in Kenntniss gesetzt werden, richtig? Die Ware einfach zu entsorgen oder zu verschenken, wäre doch sicherlich nicht korrekt. Falls doch, wie müsste soetwas dokumentiert werden? Der Kommittent geht dann einfach leer aus? Würde ja eigentlich erwarten, dass ein Kommissionär versichtert sein muss, wenn er gewerbsmäßig handelt, oder? Wer kennt sich aus und hat ein paar Tipps? Danke im Voraus.
Hallo,
wenn die Ware ordentlich angeliefert wurde, gilt der vereinbarte Preis, sonst könnte man die Ware für einen Cent an einen Freund verkaufen und dann weiterverkaufen…
Einer Versicherung kann er es natürlich melden.
Der Kommittent ist zu informieren, vielleicht ist dieser bereit einen Abschlag zu akzeptieren, muss dies jedoch nicht.
Viele Grüße
Peter