Kommissionsware - Abrechnung und Rueckfuehrung wg Nichtverkauf

Hallo,
kann mir jemand einen Rat geben? Es handelt sich um Mode, welche ich in Kommission and ein Verkaufspartner geschickt habe.
Am 30. September sollte eine Abrechnung erfolgen. Ist aber nicht. Fast 2 Wochen brauchte der Verkaufspartner um mir den Lagerbestand mitzuteilen. Ich war in Deutschland. In dieser Zeit konnte ich die Ware nicht abholen, da die Infos fehlten und er nicht antwortete oder es aeusserst schwierig machte.
Ich bat die Ware per Post zu schicken. Lehnt er ab, da er moechte das ich einen Spediteur beauftrage.

Er ist nicht bereit einzulenken.

Gruss
Hans

Servus,

wenn er den Spediteuer bezahlt: Warum nicht?

Heißt: Vermutlich ist hier versäumt worden, die Modalitäten konkret zu vereinbaren - jetzt hat halt jeder seine Ansicht darüber, da müsst Ihr Euch einig werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
vom prinzip hast Du recht. Es regelt sich im HGB. Versand haben wir Postversand vorgegeben. Will er aber nicht.

Gruss
Hans

Servus,

das HGB gälte hier, wenn im Abschnitt §§ 383 - 406 HGB (Kommissionsgeschäft) etwas dazu stünde. Praktisch alles, was da sonst drinne steht, gilt nur für Kaufleute, d.h. man braucht dort nicht zu suchen.

Damit fällt das auf das allgemeine Schuldrecht aus dem BGB zurück: Für die vereinbarte Rücksendung per Post Frist setzen und darauf hinweisen, zu welchem Wert bei weiterer Säumnis die nicht zurückgegebene Ware in Rechnung gestellt wird.

Wenn dann nix kommt, Ware fakturieren und Aufrechnung mit eventuell ausstehenden Forderungen des Kommissionärs erklären.

Den Differenzbetrag durchmahnen und vollstrecken lassen.

Schöne Grüße

MM

Fiel Klück. Der zahlungsunfähige Einzelhändler hat einen Dummen gefunden, der ihm was gibt und der Geber freut sich, dass er einen Kunden gefunden hat …

Ich habe da wenig Hoffnung.

Schöne Grüße

vV

Servus,

welche Möglichkeit hat der Kommittent denn, den Versand zu erzwingen? Abholen oder abholen lassen will er nicht, Ware fakturieren hältst Du für unvertretbar riskant.

Schöne Grüße

MM

Hi,
der Kommissionsnehmer wusste das die Ware in einer bestimmten Zeit abgeholt werden kann. Dies hatte er aber durch Nichtantworten verzoegert und behindert. Nach ueber einer Woche teilte er dann mit, dass nun die Ware abholbereit waere. Da waren wir schon fast auf der Rueckreise nach Indonesien. Hatte ich dem Inhaber des Lager mitgeteilt. Hat er aber voellig ignoriert.
Nun per Post will er die Ware nicht schicken. Nur dies ist die einig wirtschaftliche Variante.

Er stellt sich sturr.

Gruss
Hans

Servus,

dann tu ihm halt den Gefallen und mach ihn vorher darauf aufmerksam, dass die höheren Kosten auf seine Rechnung gehen.

Schöne Grüße

MM

Habe ich mir auch schon gedacht. Nur der rechtliche Weg. Soweit ich weiss, ist beim Kommissions Geschaeft das recht auf meiner Seite.
Gruss
Hans

Servus,

welches Recht meinst Du genau?

Das Recht, die nicht verkaufte Ware wieder zu bekommen?
Das Recht, sie mit dem von Dir bestimmten Frachtführer geliefert zu bekommen?
Das Recht, die Ware ohne weitere Kosten für Dich geliefert zu bekommen?
Irgendein anderes Recht?

Schöne Grüße

MM

Das Auskunfstrecht und einwandfreie Rueckfuehrung der Ware auf unsere Anweisung. Habe ihm mitgeteilt, dass wir die Kosten nach Versand und Mitteilung der Kosten umgehend erstatten.