Kommt der Exchef damit durch? Schadensersatz!

Hallo, mal angenommen XY ist ist Kraftfahrer für Baustoffe und war jetzt knapp 1 Jahr in einer Firma. XY hatte vorher kaum Erfahrung mit großen Kraftfahrzeugen und trotzdem stellten man ihn ein und gaben sogar einen unbefristeten AV nach 2 Monaten. 6 Tage vor Weihnachten fährt XY auf einer Deponie (unbefestigter Boden und voll beladen), kam aus der Spur (wenn man es Spur nennen kann), der Boden gab nach und der Lkw kippte um. XY wurde fristlos gekündigt (Kündigungsschutzklage wurde eingereicht, Exchef musste eine fristgerechte draus machen und Restlohn + Abfindung zahlen). Geld behielt er ein und verklagte XY stattdessen nun auf Schadensersatz von 17000 eur wegen Reperaturen, Lohnausfall ect. und wirft ihm vosätzlichkeit vor. Seine Vollkasko wollte Exchef wohl wegen Schadensquote nicht nutzen. Kann mir jemand was dazu sagen wie die Chancen frü XY stehen?
Vielen Dank

Hallo Trinchen,

Ich glaube mal gelesen zu haben,das du dir keine Sorgen machen brauchst,das ist dein Werkzeug gewesen,womit du Täglich mit gearbeitet hast,da kann schon mal was kaputt gehen,ob du nun Fahrer oder Maler bist,du hast es doch nicht vorsätzlich gemacht,und dafür ist deine Fa. Versichert.

Wenn er blöd wird,nimm dir einen Anwalt,oder geh mal zur Verbraucher-Zentrale (Arbeitsrecht)Oder Schalte deine Rechtsschutz Versicherung ein,die du als LKW Fahrer ja bestimmt hast.

Gruß
MückeHH

Hallo,

das ist Quatsch.

Es geht um Arbeitnehmerhaftung und nach dem Sachverhalt liegt Fahrlässigkeit in jedem Falle vor, so dass die Inanspruchnahme in Höhe des Selbstbehaltes der Versicherung mindestens gerechtfertigt wäre.

Es steht aber sogar grobe Fahrlässigkeit im Raum: Ein Berufskraftfahrer weiß oder hat zu wissen, dass man mit einem vollbeladenen LKW nicht auf unbefestigten Wegen fahren kann, weil er sonst einsinkt und umkippt. Hier gibt es aber noch Umstände im Einzelfall, die ein hohes Mitverschulden des Arbeitgebers begründen könnten.

Ob man den LKW-Fahrer nun für 17.000 Euro in Anspruch nehmen kann oder nur für den Selbstbehalt, hängt von dieser Würdigung der Umstände des Einzelfalls ab. Wie ein Gericht die Haftung sieht, kann man schlecht prognostizieren, da das in den unteren Instanzen immer Einzelfallentscheidungen sind, die auch stark voneinander abweichen.

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

Da hilft nur ein Gang zum Anwalt.

VG
EK

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Geld behielt er ein

und verklagte XY stattdessen nun auf Schadensersatz von 17000
eur wegen Reperaturen, Lohnausfall ect. und wirft ihm
vosätzlichkeit vor.

Wegen VORSÄTZLICHER Begehung dieses Unfalls?

Jau, dann soll er das mal beweisen.
Wer vorsätzlich etwas beschädigt, muss natürlich Schadenersatz leisten.

Im Bereich der Arbeitnehmerhaftung wird man IMMER den Einzelfall betrachten müssen, da die Grenzen zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit fließend sind, aber erhebliche Folgen für die Höhe der Haftung haben.

Man sollte daher einem solchen AN raten, sich um rechtliche Hilfe (FA Arbeitsrecht) zu kümmern.

Ein Blick auf den wiki-Artikel könnte auch helfen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

Mit „Vorsatz“ - so mein Gefühl - wird der AG aber kaum durchkommen!
(Übrigens hätte er dann auch Strafanzeige erstatten können, nur mal so am Rande.)

und was wenn du auf dieser deponie fahren musst? Weil es dein arbeitsplatz ist??? Er musste ja auf dieser besagten deponie entladen!

Hallo,

dann ist es immer noch (grob) fahrlässig. Aber wie gesagt, das wäre dann eine Frage des Mitverschuldens des AG.

VG
EK

Hallo, mal angenommen XY ist ist Kraftfahrer für Baustoffe und
war jetzt knapp 1 Jahr in einer Firma.

_Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit … ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen , die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden._So § 12 I Arbeitsschutzgesetz. Wurde das alles gemacht? Ich behaupte aus meiner Berufserfahrung bei dem Thema mal ganz frech: Nein. Also ich wäre an der Stelle des Arbeitgebers mit Forderungen äußerst zurückhaltend, sonst könnte der AN auf die Idee kommen, die Gewerbeaufsicht und die BG zu informieren. Das wird dann deutlich teurer als der Unfall.

XY hatte vorher kaum
Erfahrung mit großen Kraftfahrzeugen und trotzdem stellten man
ihn ein und gaben sogar einen unbefristeten AV nach 2 Monaten.

Verblüffenderweise muss man als Arbeitgeber sogar Fachhandwerker über die bei ihrer erlernten Arbeit auftretenden Gefahren wiederkehrend unterweisen…

6 Tage vor Weihnachten fährt XY auf einer Deponie
(unbefestigter Boden und voll beladen), kam aus der Spur (wenn
man es Spur nennen kann), der Boden gab nach und der Lkw
kippte um.

Das passiert auch Berufskraftfahrern. Das Versäumnis liegt entweder beim Deponiebetreiber oder beim Arbeitgeber, der den Fahrer ohne Unterweisung in diese für ihn neue Situation schickt. Er kann heilfroh sein, dass sein Arbeitnehmer sich nicht verletzt hat.

XY wurde fristlos gekündigt (Kündigungsschutzklage
wurde eingereicht, Exchef musste eine fristgerechte draus
machen und Restlohn + Abfindung zahlen).
Geld behielt er ein
und verklagte XY stattdessen nun auf Schadensersatz von 17000
eur wegen Reperaturen, Lohnausfall ect. und wirft ihm
vosätzlichkeit vor. Seine Vollkasko wollte Exchef wohl wegen
Schadensquote nicht nutzen. Kann mir jemand was dazu sagen wie
die Chancen frü XY stehen?

Man sollte eher dem Chef sagen, wie die Chancen für ihn stehen.

Vielen Dank

Bitte sehr. Gegen Arbeitgeber, die ihre elementarsten Unfallverhütungspflichten nicht kennen oder wahrnehmen, immer gerne.

Ich farge mich höchstens, wieso der RA da nicht von selbst angreift.