Kommt der neuer Arbeitgeber an alte Gehaltsdaten?

Hallo zusammen,

ich bin im Vertrieb(Außendienst) tätige und werde demnächst den Arbeitgeber wechseln. Der Wechsel würde noch in diesem Jahr statt finden. Welche Frage mich jetzt beschäftigt ist, hat mein neuer Arbeitgeber denn die Möglichkeit, sofern ich bei ihm anfange, über welche Wege auch immer an die Daten zu meinem alten Gehalt zu kommen?

Meinen alten Arbeitgeber wird er nie erfahren da die Vermittlung über einen Headhunter läuft und diesbezügl. alles vertraulich bleibt, also direkt anchfragen ist schon ausgeschlossen.

Ich habe mal im Internet recherchiert:
Nehmen wir mal an ich fordere vor dem Wechsel eine neue Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde an, dann hat er die Möglichkeit hierüber an mein altes Gehalt zu gelangen doch nicht mehr.

Dann hab ich im Internet noch irgend wo gelesen:
Wenn der neue Arbeitgeber Einmalzahlungen an den Arbeitnehmer leistet, brauch er zum Jahresende mein altes Gehalt um irgend so eine Jahressteuertabelle aus zu füllen. Und im Vertrieb gibt es solche Einmalzahlungen ja, Quartalsprämien wenn man gewisse Neukunden und Umsatzziele erreicht hat.

Deswegen meine Frage, lässt sich das irgend wie vermeiden, oder kommt der neue Arbeitgeber über irgend welche Umwege/Stellen (Finanzamt,Rentenkasse etc) zu meinem alten Gehalt und bin ich auf Grund der Quartalsprämien meinem Arbeitgeber zum Jahresende auskunftspflichtig was das alte Gehalt in diesem Jahr betrifft?

Ich hoffe irgend jemand weis Rat für mich. Bitte keine Diskussion lostretten, warum der neue das nicht wissen soll etc. er solls einfach nicht wissen Punkt. :wink:

Danke schon mal.

Meinen alten Arbeitgeber wird er nie erfahren da die

Wenn ich als Arbeitgeber eine Bewerbung erhalte, in der nicht drin steht, wo der Kandidat zur Zeit arbeitet, würde die umgehend retourniert.

Diskussion lostretten, warum der neue das nicht wissen soll
etc. er solls einfach nicht wissen Punkt. :wink:

Wenn Du damit den neuen, potentiellen AG nicht mal verschreckst.

Das ist in der Branche kein Problem, da gehts nicht drum welche Ausbildung du hast, oder welche Noten du mal hattest sondern wie du dich im direkten Gespräch verkaufst. Da will man auch keine Bewerbung sehn etc. sondern der Headhunter wirbt dich ja von deiner derzeitigen Firma ab, und das Vertrauen das der neue Arbeitgeber in den Headhunter hat ist deine „Bewerbungsunterlage“.

Zudem ist der aktuelle Stand der dass der neue Arbeitgeber mich ja haben möchte, Fixgehalt etc. wurde auch alles schon vereinbart, nur möchte ich den Vertrag nicht unterzeichnen bevor ich über meine o.g. Frage keine Klarheit hab :smile:

Hallo,

hat mein neuer Arbeitgeber denn die Möglichkeit, sofern ich
bei ihm anfange, über welche Wege auch immer an die Daten zu
meinem alten Gehalt zu kommen?

Unwahrscheinlich, es sei denn man kennt sich persönlich oder es ist aus irgendeinem Grunde erforderlich, die Lohnsteuerkarte zu überreichen.
Ich wüsste aber nicht, weshalb das heikel sein sollte.
Ich habe bei Vorstellungsgesprächen immer erzählt, was ich zur Zeit verdiene.

Meinen alten Arbeitgeber wird er nie erfahren da die
Vermittlung über einen Headhunter läuft und diesbezügl. alles
vertraulich bleibt, also direkt anchfragen ist schon
ausgeschlossen.

Spätestens beim Vorstellungsgespräch solltest du die Hose runterlassen.
Das gehört zum guten Ton. Niemant kauft die Katze im Sack.
Ich habe bei Headhunter-organisierten Vorstellungsgesprächen immer meine derzeitige Visitenkarte gezeigt (aber nicht überreicht).
Da passiert nix, und wenn doch, dann zum grossen langfristigen nachteil des Headhunters bzw. des potentiellen AGs.
Sowas spricht sich nämlich rum.

Ich denke, du verbaust dir mit deiner Geheimniskrämerei einen guten Einstieg.

Gruss,
TR

Unwahrscheinlich, es sei denn man kennt sich persönlich oder
es ist aus irgendeinem Grunde erforderlich, die
Lohnsteuerkarte zu überreichen.

Genau das würde mich ja brennend interessieren. Vorallem bezügl. der Quartalsprämien ob die als Einmalzahlung gelten und, sofern die Info im Inet stimmt, mich wegen dieser Jahressteuertabelle dazu zwingen das alte Gehalt offen zu legen. Kennt sich da jemand genauer mit aus?

Meinen alten Arbeitgeber wird er nie erfahren da die

Wenn ich als Arbeitgeber eine Bewerbung erhalte, in der nicht
drin steht, wo der Kandidat zur Zeit arbeitet, würde die
umgehend retourniert.

Wieso DAS denn?
Wenn in einer Berwerbung sinngemäß steht: „…in einem international orientierten Industrieunternen im Bereich XYZ“
dann hat mir das als potenzieller neuer AG zumindest erstmal zu reichen.

Sorry, aber Du bist der absolut erste, der das als KO-Kriterium sieht.

VG
Guido

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und, sofern die Info im Inet stimmt, mich wegen dieser
Jahressteuertabelle dazu zwingen das alte Gehalt offen zu legen.

Gezwungen bist Du auf keinen Fall dazu. ich könnte mir auch vorstellen, das man über die Sozialversicherung an diese Zahlen herankäme, aber warum sollte das der neue AG tun ? Wenn er akzeptiert, dass Du gewisse Informationen nicht geben willst, wird er auch nicht hintenrum versuchen das herauzukommen. Und wenn er es nicht akzeptiert, wird er das Bewerbungsverfahren abbrechen, wenn diese Informationen nicht gegeben werden.

Wieso DAS denn?

Wenn sich jemand bei mir bewirbt, möchte ich mir ein Bild vom bewerber machen können. Da köönte es doch von Bedeutung sein, ob er aus einem Weltkonzern kommt oder aus einer Hinterhofwerkstatt.

Wenn in einer Berwerbung sinngemäß steht: „…in einem
international orientierten Industrieunternen im Bereich XYZ“
dann hat mir das als potenzieller neuer AG zumindest erstmal zu reichen.

Mir würde das nicht reichen, aber das können andere anders sehen.

Sorry, aber Du bist der absolut erste, der das als KO-Kriterium sieht.

Damit kann ich gut leben.

Hallo Apfelschale,

Ich habe mal im Internet recherchiert:
Nehmen wir mal an ich fordere vor dem Wechsel eine neue
Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde an, dann hat er die
Möglichkeit hierüber an mein altes Gehalt zu gelangen doch
nicht mehr.

soweit ich das seit der Einführung der elektronischen Datenübermittlung kenne, steht auf der Lohnsteuerkarte nie mehr das Einkommen. Das kommt auf die elektronisch erstellte Bescheinigung, die Du separat erhältst.

Dann hab ich im Internet noch irgend wo gelesen:
Wenn der neue Arbeitgeber Einmalzahlungen an den Arbeitnehmer
leistet, brauch er zum Jahresende mein altes Gehalt um irgend
so eine Jahressteuertabelle aus zu füllen. Und im Vertrieb
gibt es solche Einmalzahlungen ja, Quartalsprämien wenn man
gewisse Neukunden und Umsatzziele erreicht hat.

Hm, damit kenne ich mich nicht so aus, aber ich würde mal annehmen, dass der Arbeitgeber diesen Ausgleich auch lassen kann, dann kriegst Du ihn mit der Einkommensteuererklärung.

Gruß, Karin