Kommt die rechtsschutzversicherung auch fuer

… kosten auf die einem die verbraucherzentralen in versicherungs-rechtlichen-pruefungen in rechnung stellen
hallo, ich habe einen rechtsvorgang an die verbraucherzentrale hamburg weitergeleitet, da es um die juristische pruefung von geldanspruechen gegen einen versicherer geht bei dem ich vorzeitig die lebensversicherung gekuendigt habe verlangt die verbraucherzentrale eine pauschale von 60 euro fuer die pruefung.

weiss jemand ob meine rechtsschutzversicherung diese
juristische pruefung in kosten uebernimmt

danke fuer eure antowrten

Nein, die Rechtschutzvers. Übernimmt die Kosten zu Recht nicht, da ja kein Rechtsanwalt tätig wurde, sondern nur nicht zugelassene Halbjuristen. Gehen Sie künftig zu zugelassenen Anwälten, dann zählt die RS auch ohne Probleme.
MfG
Dr. Schamberger

Hallöchen - guten Abend, also der Normalfall ist, dass man einen Schadenfall - - hier der Beratungsfall - - vorher der Vers.Ges. meldet. Und dann gibt es die Rechtsauskunft durch einen von der RS-Vers. direkt benannten Anwalt. - - Hier in Ihrem Falle würde ich also auf Kulanz optieren und meinen Vers-Agenten dafür einspannen.
Viel Erfolg !
Manfred

DANKE Manfred, leider hab ich den Vertrag damals ohne einen Vermittler direkt mit der advo-card versicherung abgeschlossen und vor gut 1,5 Monaten hab ich den Vertrag zum Ende 01/2013 gekuendigt…hmhm dumm gelaufen glaub ich…danke aber fuer deine Antwort.
Gruss

Einen Versuch wäre es doch allemal wert; die Rechnung einfach einreichen und um Kulanz-Regulierung zu bitten.-- Vielleicht trifft das Ansinnen ja auf einen freundlichen Mitarbeiter von Avocat. Wer weiss ! – Tschüß! Manfred