Ich habe gehört wenn man im Versandhaus was bestellt und die Annahme verweigert oder es wieder zurückschickt das es da schon zu einer Anzeige kommen kann? uND wenn man schon Insolvenz ist und trotzdem wieder bestellt ist wohl klar das eine Anzeige kommt aber wenn man Schulden hat diese auch zahlt und mal wo was bestellt kann es dann auch schon zur Anzeige kommen?
Ich habe gehört wenn man im Versandhaus was bestellt und die
Annahme verweigert oder es wieder zurückschickt das es da
schon zu einer Anzeige kommen kann?
normalerweise nein, wenn im Rahmen des Rückgaberechtes
uND wenn man schon
Insolvenz ist und trotzdem wieder bestellt ist wohl klar das
eine Anzeige kommt
ist nicht klar
aber wenn man Schulden hat diese auch zahlt
und mal wo was bestellt kann es dann auch schon zur Anzeige
kommen?
eher nicht
Wenn ich das richtig verstehe:
Wenn man etwas bestellt, muss man es auch bezahlen können. Probleme gibt es erst, wenn man nicht bezahlt oder die Ratenzahlungen einstellen muss. Dann kann es unter Umständen eine Anzeige wegen Betruges geben.
Eine vertraglich zugesicherte Rücksendung bereitet keinerlei Probleme.
In der Insolvenz sollte man vor Vereinbarung einer Ratenzahlung Abstand nehmen. Es könnte Probleme für die Insolvenz bringen.
Grundsätzlich gilt: Wenn ich was kaufe, muss ich es auch sofort bezahlen können. Kann ich es nicht - oder nur mit Raten, lasse ich den Kauf sein!
Klares nein
Hallo,
sagen Sie allen denen, die Ihnen das gesagt haben einen schönen Gruß von der Schuldnerberatung Existenzcoach, dass solche Aussagen der absolute Mist sind.
Wenn Sie bei einem Versandhaus etwas bestellen, dann unterliegen Sie dem Fernabfragegesetz. Das Gesetz gibt genau vor, das der Besteller von seinem Annahmeverweigerungsrecht gebrauch machen kann, ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Gleich gilt, wenn Sie angenommene Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurücksenden.
Selbst wenn jemand insolvent ist, gilt die strafrechtliche Verfolgung in Form einer Anzeige nicht, da diese voraussetzt, dass Ihnen das Versandhaus unterstellt, von vornherein in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben. Sie können als insolventer Vertragspartner genauso bestellen, wie jeder andere auch. Jedoch entscheidet das Versandhaus, ob Sie beliefert werden und zu welche Konditionen. Es kann dann vorkommen, dass Ratenzahlungen nicht mehr möglich sind, Ware nur noch auf Nachnahme geliefert wird. Und selbst dann haben Sie das Recht die Wareannahme zu verweigern.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
hallo sandika,
ich verstehe ich nicht genau worum es richtig geht?! warum bestellst du denn etwas, wenn du es dann gar nicht annehmen willst? wenn ich mir was bestellen würde, es nicht passt oder wie auch immer, dann schick ich es doch auch zurück, weshalb sollte ich dann eine anzeige bekommen? da kann ich dir nicht wirklich weiter helfen, tut mir leid.
Lieben Gruß
was meinst du mit anzeige? bei der polizei?
verstehe deine frage nicht
gruß
darlina
Hallo Sandika,
entschuldige für die späte Antwort:
Wenn du etwas bestellst und wieder zurück schickst, dann kommt es noch nicht zu einer Anzeige.
Wenn man schon in der Insolvenz ist, etwas bestellt und BEZAHLT, dann ist das ok.
Wenn man es aber nicht bezahlt, dann kann es 1. zur Anzeige kommen (Eingehungsbetrug) und 2. kann einem die Restschuldbefreiung am Ender der Insolvenz versagt werden. Soll heißen - die Schulden, die durch die Insolvenz eigentlich wegfallen würden bleiben bestehen.
Hoffe dir deine Frage damit beantwortet zu haben.
Gruß,
Vani86
Hallo Sandika,
ich würde auch sagen, das ist ziemlicher Blösinn mit der Anzeige. Du natürlich immer die 14 Tage kostenloses Rückgaberecht als Verbraucher (egal ob Du die Sendung ablehnst oder erst auspackst). Die meisten Versandhäuser sind da sogar noch kulanter. Ob Du nun Schulden hast oder nicht, damit hat das nix zu tun.
Mir aber auch nicht klar, worum es Dir geht?
Hat Dir da einfach nur jemand Blödsinn erzählt?
Gruß,
Lars
http://www.schulden-selbsthilfe.de
Hallo Sandika78,
in der Regel hat man beim Versandhandel ein 14-tägiges Rückgaberecht. Wenn man die Waren in dieser Frist zurück schickt, ist alles o.k…
Auch wenn man Schulden hat oder in einem Insolvenzverfahren ist, kann man Bestellungen tätigen, solange man die Sachen auch bezahlt. Zu einer Anzeige kommt es nur dann, wenn man bestellt, obwohl man weiß, dass man nicht zahlen kann. Das ist Betrug. Aber wenn man aus seinem unpfändbaren Einkommen Raten zahlt, ist das völlig in Ordnung und auch erlaubt.
Viele Grüße
Micha