Im ursprünglichen Text steht kein „es“, aber ich denke, dass ein „es“ hier fehlt. Ich bin mir eben nicht sicher. Deshalb die Frage.
Danke sehr
Und zweitens: Ob diese »Sonderrechte
« dann gewährt würden, hänge es/XX
davon ab, ob Geimpfte andere nicht mehr
anstecken könnten – und das sei leider
noch nicht erwiesen.
können wir den Rest des Satzes, vor "dann gewährt " haben? Vielleicht brauchen wir auch noch den kompletten Satz davor. Schick ihn sicherheitshalber mal mit.
Erstens: Wenn überhaupt, dürfe es
»Sonderrechte« nur für Menschen geben,
die bereits die zweite Impfdosis erhalten
hätten – und das seien nun wirklich noch
sehr wenige. Und zweitens: Ob diese »Sonderrechte
« dann gewährt würden, hänge
davon ab, ob Geimpfte andere nicht mehr
anstecken könnten – und das sei leider
noch nicht erwiesen.
danke dir. Vorausgesetzt, alle Anführungszeichen sind korrekt gesetzt (also nur die Sonderrechte sind in Anführungszeichen), ist die Version ohne es korrekt, denn dann ist Ob diese »Sonderrechte « dann gewährt würden, Subjekt von „hänge davon ab“. Ein es würde die Stelle des Stelle keinen Sinn ergeben. Warum das so ist, darf Dir jemand erklären, der deutsche Grammatik besser kann als ich, ich spreche die Sprache nur.
‚Ob diese »Sonderrechte« dann gewährt würden‘,… ist ein Subjektsatz, und dafür gilt:
Wenn der Nebensatz an erster Stelle steht, muss‚es‘wegfallen. Dafür kann der Nebensatz im Hauptsatz fakultativ durch das Korrelat ‚das‘ (seltener ‚dies‘) vertreten sein …
Möglich wäre also: Ob diese »Sonderrechte« dann gewährt würden, das hänge davon ab, ob Geimpfte andere nicht mehr anstecken könnten.