Kommt man bei erteilter Abbuchungsermächtigung übe

Guten Tag,
für die Tilgungsraten eines Kredites wurde eine Abbuchungsermächtigung an die Bank erteilt. Vereinbarter Abbuchungstermin ist immer zum 15. des Monats. Der 15.08.2009 war nun ein Samstag, also kein Bankentag (gem. § 193 BGB). Somit hat die Bank erst am nächsten Bankentag (17.08.2009) abgebucht, aber berechnet Verzugszinsen, da sie das Geld ja später auf dem Konto hatten als vereinbart.

…und was ist nun die frage?

Die Frage ist einfach, ob man bei einer erteilten Abbuchungsermächtigung überhaupt in Zahlungsverzug kommen kann, wenn die Bank aufgrund eines Feiertages nicht zum vereinbarten TErmin abbucht, sondern erst am nächsten Werktag.

Die Bank sagt es sei normal, dass sie Verzugszinsen für verspätete Zahlungen berechne. Dies ergebe sich aus dem BGB. Nur finde ich die Ermächtigung nicht.

im allgemeinen ist klar geregelt, wann daueraufträge und abbuchungen erfolgen, wenn der stichtag (z.b. 15.d.m.) kein banktag ist (also sa, so oder feiertag). jede bank regelt das anders, die einen buchen dann am tag vorher ab, die anderen am tag danach.
klar ist aber: der schuldner muß pünktlich leisten, und tut er das nicht, ist er im verzug.
in deinem fall ist das sehr ärgerlich, weil zumindest die bank „moralisch geschludert hat“. ist die girokonto- und darlehnskontoführende bank identisch, würde ich bei denen einen aufstand proben, der sich gewaschen hat - dann können die nämlich ganz unproblematisch eine valutaberichtigung vornehmen (datum, an dem der betrag rechnerisch abgebucht bzw. gutgeschrieben wurde - muß nicht identisch mit buchungstag sein!).
sind die banken nicht identisch, würde ich bei der girokontoführenden bank mal vorstellig werden, denen das problem schildern und versuchen, mit denen eine einigung zu finden, wie solche fälle zukünftig vermieden werden können.
wurde allerdings die abbuchung von der darlehnskontoführenden bank zu spät ausgelöst (auch die kennen ja den kalender und die banküblichen arbeitstage), dann liegt das problem allein bei der bank. dir dannd afür die verzugszinsen aufzubrummen, wäre ein knüller (nicht unüblich, aber juristisch nicht haltbar).

hope this helps.
gruß, boris