Also angenommen jemand hat einen 12 Monatigen Mietvertrag und zieht jetzt ganz schnell um und findet vielleicht so schnell keinen Nachmieter, ist es dann möglich dass ein Freund die Wohnung nach-mietet (natürlich gilt mittlerweile ja eine 3 monatige Kündigungsfrist)und dann direkt wieder kündigt :-/
Danke Christian
Kann nur vermuten gemeint ist eine 12monatige Kündigungsfrist.
Wenn ja, dann kündigen - deine Wohnung übergeben
der Vm ist verpflichtet sich einen Ersatzmieter zu besorgen
unterlässte er das, macht er sich Sachdenersatzpflichtig.
Einfach 12Monate Leerstand zu halten ist nicht erlaubt.
Die Nachmieter Freundlösung ist wohl arglistig Schadenersatz könntest Du leisten müssen wenn sowas „rauskommt“
Jakob
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Hallo Christian,
ein 12-monatige Mietvertrag wäre nur dann möglich, wenn der Vermieter den Vertrag nach § 575 BGB begründet mit Eigenbedarf, Umbau oder wenn es eine Dienstwohnung ist. Andere Vereinbarungen sind nicht wirksam.
Eine Möglichkeit besteht noch, wenn Mieter und Vermieter für mindestens ein Jahr vereinbaren, dass keine Seite kündigen kann.
Ansonsten ist die Kündigungsfrist ohnehin gesetzlich mit drei Monaten anzusetzen.
Zur Frage selbst werde ich keine direkte Antwort geben. Denn hier wird ein Hinweis erbeten, wie man den Vermieter vorsätzlich täuschen kann.
Gruss Günter
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??? Jakob, lies nochmals Deine Antwort nach.
Gruss Günter
Ich meine diesen Teil:
Wenn ja, dann kündigen - deine Wohnung übergeben
der Vm ist verpflichtet sich einen Ersatzmieter zu besorgen
unterlässte er das, macht er sich Sachdenersatzpflichtig.
Einfach 12Monate Leerstand zu halten ist nicht erlaubt.
??? Jakob, lies nochmals Deine Antwort nach.
Verstehe ich nicht
Gruss Günter
Hallo meien Aw bezieht sich auf eine von mir vermutete Kündigungsfrist von 12 Monaten - wie ich vvermutete
Kann nur vermuten gemeint ist eine 12monatige Kündigungsfrist.
Wenn ja, dann kündigen - deine Wohnung übergeben
der Vm ist verpflichtet sich einen Ersatzmieter zu besorgen
unterlässte er das, macht er sich Sachdenersatzpflichtig.
Einfach 12Monate Leerstand zu halten ist nicht erlaubt.
Die Nachmieter Freundlösung ist wohl arglistig Schadenersatz könntest Du leisten müssen wenn sowas „rauskommt“
Jakob
Hallo Jakob,
lies deine Antwort doch bitte trotzdem nochmal nach. Deine Worte ergeben leider absolut keinen Sinn.
Gruß
Phoebe
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Ich denke ich habe sie verstanden, habe natürlich eine Kündigungsfrist von 12 Monaten gemeint. Sorry für die Verwirrung!
An alle auf jeden Fall DANKE!
Gruss Christian
Ich denke ich habe sie verstanden, habe natürlich eine
Kündigungsfrist von 12 Monaten gemeint. Sorry für die
Verwirrung!
An alle auf jeden Fall DANKE!
Gruss Christian
Gut, dann ist diese nur unter ganz gewissen Umständen - Umzug - meist weiter als 75 km , Wegfall eines Mitverdieners oder Nachwuchs der Vermeier verpflichtet der Stellung eines Nachmieters zuzustimmen. Es bleibt aber trotzdem ein faler Geschmack, wenn ein Bekannter kurzfristig in den Vertrag eintreten soll, um ihn dann sofort zu kündigen. Ganz abgesehen davon, dass doch nicht sicher ist, ob der Vermieter nicht den bestehendne Vertrag auf den neuen Mieter einfach übernimmt. Das Recht dazu hat er.
Gruss Günter