Kommt meine Hafpflicht für den Schaden auf ?

Guten Tag,Wenn man versehentlich einen privaten Gegenstand von einem anderen kaputt macht, kommt dann dafür die Haftpflicht auf. Und ist es rechtens, dass ich ein Jahr danach noch zahlen muss, obwohl derjenige sich weigert mich bei der Unterstützung zur Ersetzung des Schadens zu unterstützen, in dem er mir weder eine Rechnung noch den kaputten Gegenstand aushändigen möchte, damit ich selber über meine Haftpflicht den Schaden ersetzen lassen kann.

Hallo Christian,
vorweg, diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar.
Nach §823 BGB bist Du für einen von Dir verursachten Schaden in unbegrenzter Höhe ersatzpflichtig. Du haftest mit deinem gesamten Vermögen.

  1. Du mußt für den Schaden aufkommen.
  2. Der Zeitraum bis zur Schadensregulierung ist 2 Jahre
  3. Wenn der Geschädigte keinen Nachweis über die Schadenhöhe erbringt, oder die Regulierung verzögert, so kannst Du dich völlig entspannt zurücklehnen und abwarten. Fordere die Unterlagen schriftlich an.
  4. WARUM TUST DU DIR SO EINEN STRESS AN??
    Ich gehe davon aus, dass Du eine Privathaftpflichtversicherung hast! Somit obliegt der Versicherung die Schadensregulierung - und nur der! Melde den Schaden deiner Versicherung und gehe für die eingesparte Zeit lieber mit deiner Frau gemütlich eine Pizza essen. Die Versicherung regelt das FÜR DICH.
    Hinweis: Wenn die Versicherung den Schaden ablehnt, bist Du auch außen vor, denn dann ist keine Haftung für den „Schaden“ gegeben!! Dann kann der „Geschädigte“ auch nicht eine Begleichung verlangen. Diese Entscheidung zur Ablehnung wird dann u. U. auch vor Gericht für dich vertreten.

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte und wünsche Dir einen schönen Abend.

MfG Sapientisat

Guten Tag,

hierzu sind eigentlich nur sehr generelle Angaben bzw. eine allgemeine Antwort möglich. Entscheiden muss die PHV zusammen mit dem VN im Einzelfall.

Antwort:

zu a) … versehentlich einen privaten Gegestand beschädigt - usw. Gerade für Risiken dieser Art ist es sinnvoll eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) abzuschließen. Die PHV kommt generell für derartige Schäden/ Schadenfälle auf.

zu b)… zum zeitlichen Ablauf/ Forderungen usw. ist zu klären, wann wurde der Schaden erstmalig geltend gemacht? Wann hatte wer von dem Schaden Kenntnis und welche Forderungen sind wann und gegen wen erhobenworden? Eine Verjährung der Forderungen dürfte jedoch noch nicht eingetreten sein.

zu c) … der Geschädigte ist aber generell verpflich- tet, prüfbare Belege und/ oder Nachweise zu dem geltend gemachten Schadenumfang/ Forderungen vorzu-legen. Reine „Behauptungen“ (ohne jegliche Nachweise) von Seiten des Geschädigten reichen generell nicht aus.

zu d) … da die PHV nicht nur den „berechtigten Schaden“ ersetzt (Zeitwert), sondern auch „unberech- tigte Forderungen“ im Sinne und Interesse des VN zurückweist, ist es in jedem Fall ratsam, den gesamten Vorgang - jetzt unverzüglich - der PHV zu melden und die weitere Vorgehensweise mit dieser einvernehmlich abzustimmen.

Weitere Angaben sind hierzu leider nicht möglich.

Hallo Christian,
normalerweise muß eine Haftpflichtversicherung einen Schaden, dem Du einen anderen zugefügt hast, ersetzen. Die Versicherung wird sich dann mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und von ihm die entsprechenden Unterlagen, Rechnungen oder den beschädigten Gegenstand anfordern.
Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren. Wie sich Deine Versicherung verhalten wird, wenn Du den Schaden erst nach einem Jahr meldest, bleibt abzuwarten. Kommt wohl auch darauf an, wann sich der Geschädigte mit seinen Ansprüchen an Dich gewandt hat.
Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.