Kommt meine Hausratsversicherung für Diebstahl im Ausland auf?

Urlaub - das ist für die meisten die schönste Zeit des Jahres. Doch mit der Erholung ist es schnell vorbei, wenn man Opfer eines Diebstahls wird. Denn Touristen sind leichte Beute: die ungewohnte Umgebung lenkt sie ab, außerdem haben sie einiges an Wertsachen dabei. Laut Sicherheitsbarometer 2009 des zur Allianz gehörenden Reiseversicherers Elvia sind 15,2 Prozent der Deutschen im Urlaub schon mal Opfer eines Diebstahls geworden. Um Wertsachen sicher aufzubewahren, bieten viele Hotels einen Zimmersafe an. Doch was, wenn man trotz aller Sicherheits-Maßnahmen im Urlaub beklaut wird? Kommt meine Hausratsversicherung für den Schaden auf?

Das Zauberwort heißt „Reisegepäckversicherung“. Sie deckt im Normalfall bei Auslandsreisen bis zu einer Dauer von einem Monat alle Diebstähle von Reiseutensilien (also auch teuren Fotoausrüstungen) ab, sofern sie nicht (aus Versicherungssicht) auf Fahrlässigkeit zurück zu führen sind. Im Schadensfall ist das also oft eine Ermessensfrage. Es gab da schon dutzende Gerichtsverfahren von Diebstahlopfern gegen ihre Versicherung, die nicht zahlen wollte. (Ein Grundsatzurteil legt übrigens fest, dass ein Gang zur Zugtoilette ohne Bewachung des Reisegepäcks den Tatbestand der Fahrlässigkeit nicht erfüllt.) Man sollte sich daher an eine Versicherung mit guter Zahlungsmoral wenden (z.B. Allianz, HUK). Dabei gibt es Unterschiede, auf welche Weise der Schaden „reguliert“ wird. Die Allianz versichert beispielsweise den Wiederbeschaffungswert. Der darf im Einzelfall sogar über dem Kaufpreis liegen - als hinreichender Nachweis dient dann meist die Rechnung vom Neukauf oder die formlose Bestätigung eines Händlers. Andere Versicherungen erstatten bis zu einem gewissen Alter (z.B. 5 Jahre) den Kaufpreis, wieder andere generell nur den Zeitwert, der bei Technik bekanntermaßen recht schnell sinkt. Weiterhin relevant ist die Höhe der Selbstbeteiligung. Das ist jene feste Summe, die man im Schadensfall selbst zu tragen hat - bei der Allianz z.B. 25 Euro. Interessant ist auch, dass einige Hausratversicherungen in ihrer Police bereits eine Reisegepäckversicherung beinhalten. Also ggf. nachfragen!

Eine genauere Schilderung, z.B. Schadenhergang wäre hilfreich gewesen.
Aber, wenn wertsachen in einem Safe liegen, sind sie bis zu der vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Übrigens handelt es sich dann auch nicht um einen Diebstahl, sondern Einbruchdiebstahl.
Denn einfacher Diebstahl wäre nicht versichert.
OK?
Alles Gute, und einen schönen Urlau, sofern er geplant ist.

Schäden außerhalb des Versicherungsort (Wohnung) sind über die sogenannte Aussenversicherung innerhalb der Police geregelt. In vielen Fällen ist weltweiter Schutz für einen Teil des Hausrat vorgesehen. Aber nur Einbruchdiebstahl, Beraubung, Feuer Sturm und die weiteren in der Police genannten Gefahren sind versichert. Nicht versichert ist der Diebstahl der Geldbörse etc. Da leistet aber auch keine Reisepolice ;-(

Ja, die Hausratversicherung kommt für den Schaden auf, nachdem man den Einbruch der Polizei gemeldet hat und die Hotelleitung den Einbruch gesehen/bestätigt hat. Am besten noch Fotos machen und eine Liste der gestohlenen Sachen anfertigen.

Wichtig: Ein Protokoll der Anzeige bei der Polizei dann daheim in Deutschland der VErsicherung zukommen lassen.

VG,
OS

Hallo - leider kann ich nicht weiterhelfen - mfG