Hallo,
zunächst einmal ein, zwei generelle Anmerkungen:
Um den Schaden, so wie er hier geschildert wird, zu regulieren, kommen im wesentlichen drei Versicherungen in Frage und zwar je nach Lage der Dinge:
1.) Wohngebäudeversicherung (Vermieter): ersetzt - soweit mitversichert - Leitungswasserschäden an Gebäudebestandteilen, hier: z.B. die Reparatur der Rohrleitung, Aufstemmen und Neu-Verputzen der Wand, etc…
2.) Hausratversicherung (Mieter): soweit Versicherungsschutz besteht, ersetzt auch diese Versicherung Schäden durch Leitungswasser. Im Gegensatz zur Wohngebäude aber halt Schäden am Hausrat UND an vom Mieter ins Gebäude eingebrachten Sachen (z.B. Einbauküche, aber u.U. auch die Tapeten).
3.) Haftpflichtversicherung (Mieter): ersetzt generell Schäden, die der Versicherungsnehmer (hier: Mieter) einem Dritten (Vermieter) schuldhaft, jedoch nicht vorsätzlich zuführt.
Jedoch ist zu beachten, dass die Haftpflicht generell nur Zeitwert ersetzt, die Sachversicherungen (meist) aber Neuwert.
Um nun entscheiden zu können, welche Versicherung in Betracht kommt, sind weitere Angaben vonnöten:
Hallo,
wir haben ein Haus zur Miete (aber erst ab Juli). Sind dort
zur Zeit mit der Renovierung beschäftigt.
Wird das Haus schon bewohnt?
Wie umfangreich sind die Renovierungsarbeiten?
(In Bauphasen und häufig auch bei Leerstand besteht trotz Vorhandensein einer Wohngebäudeversicherung nicht selten KEIN Schutz für LW-Schäden.)
Am Wochenende ist uns dann folgendes passiert. In der oberen
Etage haben wir Teppichboden verlegt, mit Randleisten. Diese
haben wir mit Nägel befestigt.
War bekannt, ob in der Nähe der Randleisten Leitungen liegen oder wurde der Vermieter hiernach befragt?
Wenig später bemerkten wir in der untersten Etage Feuchtigkeit
an der Wand. Kam natürlich von oben. Beim Befestigen haben wir
mit dem Nagel die Heizungsleitung getroffen.
Welche Versicherung muss dafür aufkommen? Der Vermieter hat
gestern gleich eine Firma geschickt, das Loch wurde gelötet
und gut war. Unten muss eine Wand neu tapeziert werden. Wer
kommt für den Schaden auf?
Wer bewohnt die untere Etage?
Wer hat die Tapeten eingebracht?
Danke
Und: Sind in der Privat-Haftpflicht sog. Mietsachschäden mitversichert? Ansonsten gilt ein genereller Ausschluß für gemietete, geliehene oder gepachtete Sachen.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch