Kommt meine Versicherung auf?

Hallo,

wir haben ein Haus zur Miete (aber erst ab Juli). Sind dort zur Zeit mit der Renovierung beschäftigt.

Am Wochenende ist uns dann folgendes passiert. In der oberen Etage haben wir Teppichboden verlegt, mit Randleisten. Diese haben wir mit Nägel befestigt.

Wenig später bemerkten wir in der untersten Etage Feuchtigkeit an der Wand. Kam natürlich von oben. Beim Befestigen haben wir mit dem Nagel die Heizungsleitung getroffen.

Welche Versicherung muss dafür aufkommen? Der Vermieter hat gestern gleich eine Firma geschickt, das Loch wurde gelötet und gut war. Unten muss eine Wand neu tapeziert werden. Wer kommt für den Schaden auf?

Danke

Hi,

ist einer der klassischen Schäden für die Haftpflichtversicherung.

Einfach mal an deinen Versicherungsvermittler oder Makler wenden.

Gruß
Jürgen

Hi,
würde denn auch die Vers. des Vermieters dafür aufkommen? Er müßte ja ne Vers. für sein vermietetes Haus haben, in den NK ist es ja mit drin

P.S. Ich kenn mich da nicht aus, hab noch nie Vers. in Anspruch nehmen müssen

Hallo,
es gilt generell das Verursacher-Prinzip, in diesem Falle ganz eindeutig einfache Fahrlässigkeit (ist nichts schlimmes!), sowas ist nur mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt, man lese § 823 u. § 249 BGB und natürlich die Versicherungsbedingungen (vielleicht kennt sich der Vertreter sogar aus, sowas soll´s geben). Vermieter haben in aller Regel eine Gebäudeversicherung, die aber nur bei Ereignissen wie Feuer, Überschwemmung und anderen „natürlichen Schadensereignissen“ leistet und auch das nur bei Gebäudebestandteilen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auf jeden Fall die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers. Ob hier haftet, wage ich nicht vorauszusagen, denn Haftung setzt Verschulden voraus, und ob Ihr schuldhaft gehandelt habt (mir kommt es nicht so vor), ist eine juristische Frage, die ich nicht beurteilen kann.

Sollte Eure private Haftpflichtversicherung Mietsachschäden decken, sprecht Eure Versicherung an.

Hallo,

zunächst einmal ein, zwei generelle Anmerkungen:

Um den Schaden, so wie er hier geschildert wird, zu regulieren, kommen im wesentlichen drei Versicherungen in Frage und zwar je nach Lage der Dinge:
1.) Wohngebäudeversicherung (Vermieter): ersetzt - soweit mitversichert - Leitungswasserschäden an Gebäudebestandteilen, hier: z.B. die Reparatur der Rohrleitung, Aufstemmen und Neu-Verputzen der Wand, etc…

2.) Hausratversicherung (Mieter): soweit Versicherungsschutz besteht, ersetzt auch diese Versicherung Schäden durch Leitungswasser. Im Gegensatz zur Wohngebäude aber halt Schäden am Hausrat UND an vom Mieter ins Gebäude eingebrachten Sachen (z.B. Einbauküche, aber u.U. auch die Tapeten).

3.) Haftpflichtversicherung (Mieter): ersetzt generell Schäden, die der Versicherungsnehmer (hier: Mieter) einem Dritten (Vermieter) schuldhaft, jedoch nicht vorsätzlich zuführt.
Jedoch ist zu beachten, dass die Haftpflicht generell nur Zeitwert ersetzt, die Sachversicherungen (meist) aber Neuwert.

Um nun entscheiden zu können, welche Versicherung in Betracht kommt, sind weitere Angaben vonnöten:

Hallo,

wir haben ein Haus zur Miete (aber erst ab Juli). Sind dort
zur Zeit mit der Renovierung beschäftigt.

Wird das Haus schon bewohnt?
Wie umfangreich sind die Renovierungsarbeiten?
(In Bauphasen und häufig auch bei Leerstand besteht trotz Vorhandensein einer Wohngebäudeversicherung nicht selten KEIN Schutz für LW-Schäden.)

Am Wochenende ist uns dann folgendes passiert. In der oberen
Etage haben wir Teppichboden verlegt, mit Randleisten. Diese
haben wir mit Nägel befestigt.

War bekannt, ob in der Nähe der Randleisten Leitungen liegen oder wurde der Vermieter hiernach befragt?

Wenig später bemerkten wir in der untersten Etage Feuchtigkeit
an der Wand. Kam natürlich von oben. Beim Befestigen haben wir
mit dem Nagel die Heizungsleitung getroffen.

Welche Versicherung muss dafür aufkommen? Der Vermieter hat
gestern gleich eine Firma geschickt, das Loch wurde gelötet
und gut war. Unten muss eine Wand neu tapeziert werden. Wer
kommt für den Schaden auf?

Wer bewohnt die untere Etage?
Wer hat die Tapeten eingebracht?

Danke

Und: Sind in der Privat-Haftpflicht sog. Mietsachschäden mitversichert? Ansonsten gilt ein genereller Ausschluß für gemietete, geliehene oder gepachtete Sachen.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Ausführlichkeit, beantworte dann mal weiter

Wird das Haus schon bewohnt?

nein

Wie umfangreich sind die Renovierungsarbeiten?

alle Räume tapezieren

War bekannt, ob in der Nähe der Randleisten Leitungen liegen
oder wurde der Vermieter hiernach befragt?

war nicht bekannt, haben auch VM nicht gefragt

Wer bewohnt die untere Etage?

es ist ein EFH, also wir

Wer hat die Tapeten eingebracht?

wir

Und: Sind in der Privat-Haftpflicht sog. Mietsachschäden
mitversichert? Ansonsten gilt ein genereller Ausschluß für
gemietete, geliehene oder gepachtete Sachen.

hab gerade nachgeschaut, ist ausgeschlossen

Danke

Hallo Suse_Sa,

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Ausführlichkeit, beantworte dann
mal weiter

Wird das Haus schon bewohnt?

nein

In diesem Falle muss zunächst geklärt werden, ob durch die Wohngebäudeversicherung hier Versicherungsschutz besteht oder nicht.
In ersterem Fall können die Schäden am Gebäude (Rohre, etc.) geltend gemacht werden, im zweiten leider nicht.

Wie umfangreich sind die Renovierungsarbeiten?

alle Räume tapezieren

War bekannt, ob in der Nähe der Randleisten Leitungen liegen
oder wurde der Vermieter hiernach befragt?

war nicht bekannt, haben auch VM nicht gefragt

Damit KANN man ein Verschulden (erste Voraussetzung für eine Leistungspflicht der Haftpflicht) aufgrund Fahrlässigkeit ableiten. Aber: s. weiter unten.

Wer bewohnt die untere Etage?

es ist ein EFH, also wir

Wer hat die Tapeten eingebracht?

wir

M.E.n. fallen die Tapeten somit unter den Schutz der (ev. bestehenden) Hausrat. Aber auch hier gibt´s einen Pferdefuß: Wenn der Umzug noch nicht begonnen hat, besteht in der neuen Wohnung noch kein Versicherungsschutz.

Und: Sind in der Privat-Haftpflicht sog. Mietsachschäden
mitversichert? Ansonsten gilt ein genereller Ausschluß für
gemietete, geliehene oder gepachtete Sachen.

hab gerade nachgeschaut, ist ausgeschlossen

Damit ist - trotz der oben beschriebenen ev. Haftung - wohl eine Übernahme des Schadens durch die PH ausgeschlossen. Was nicht heißt, dass deswegen keine Ansprüche durch den Vermieter (oder seine Versicherung) gestellt werden können.

Danke

Auch wenn sichern nicht alle Auskünfte so ausfallen wie vielleicht erhofft:

viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Suse,

Und: Sind in der Privat-Haftpflicht sog. Mietsachschäden
mitversichert? Ansonsten gilt ein genereller Ausschluß für
gemietete, geliehene oder gepachtete Sachen.

hab gerade nachgeschaut, ist ausgeschlossen

In den Allgemeinen Bedingungen oder in den Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflicht-Versicherung?

Gruß
MArco

Nagel vs. Eisenrohr?
Hallo Suse,
als Schadensachbearbeiter würde ich mir natürlich immer die Frage stellen: Wie kann man ein Leitungsrohr mit einem Nagel anpieken? Wer ist denn der Stärkere aufgrund der physikalischen Struktur?

Gruß
MArco

Die Leitungen sind heute in aller Regel aus Kupfer, und wenn ein Stahlnagel lang genug ist…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe Leute, eine Gebäudeversicherung haftet niemals für Schäden, die ein Mieter verursacht, es sei denn der Vermieter ist bescheuert oder hat einen bescheuerten Versicherungsvertreter und hört obendrein auf den.
Außerdem, Haftung setzt nicht in jedem Fall Verschulden voraus, einfache Fahrlässigkeit reicht, und das ist nichts schlimmes, kann jedem pssieren, hört doch mal endlich auf mit diesen unqualifizierten Ratschlägen!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frank,

Die Leitungen sind heute in aller Regel aus Kupfer, und wenn
ein Stahlnagel lang genug ist…

schon, aber gewöhnlich gibt der Nagel eher nach, als das er was kaputt macht, wenn er auf Widerstand trifft.

Gruß
Marco

Erstmal hallo,

Liebe Leute, eine Gebäudeversicherung haftet niemals für
Schäden, die ein Mieter verursacht,

wo steht das denn bitte?

es sei denn der Vermieter
ist bescheuert oder hat einen bescheuerten
Versicherungsvertreter und hört obendrein auf den.

Ich grübele, was dieser Satz bedeuten könnte. Erklärung?

Außerdem, Haftung setzt nicht in jedem Fall Verschulden
voraus, einfache Fahrlässigkeit reicht, und das ist nichts
schlimmes, kann jedem pssieren,

1.) Richtig: Haftung setzt nicht IMMER Verschulden voraus (s. Gefährdungshaftung). Das hat aber mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun.
2.) Fahrlässigkeit IST nach BGB §823 ff. haftungsauslösend und erfüllt die Verschuldensbedingung. Verschulden bedeutet vielmehr nicht zwingend, dass Vorsatz/Absicht vorliegen muss.

hört doch mal endlich auf mit
diesen unqualifizierten Ratschlägen!!!

*no comment*

Kopfschüttelnde Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Marco,

schon, aber gewöhnlich gibt der Nagel eher nach, als das er
was kaputt macht, wenn er auf Widerstand trifft.

Auch wenn es sich nach Erbsenzählerei anhört: es geht doch nicht darum, ob ein Nagel „gewöhnlich“ nachgibt (wobei ich bei einem KUPFER-Rohr und einem STAHL-Nagel gerne mal eine Fachmann hinsichtlich des jeweiligen Härtegrades fragen würde).
Die Frage ist doch, ob der Schaden generell so entstanden sein kann. Und nur wenn dies nicht der Fall sein kann, ist der Schaden u.U. abzulehnen.

Was in jedem Fall bleibt, ist das bestimmungswidrig Leitungswassser ausgetreten ist. Wie es dazu gekommen ist, darüber kann hier im Forum nur spekuliert werden.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Liebe Leute, eine Gebäudeversicherung haftet niemals für
Schäden, die ein Mieter verursacht, es sei denn der Vermieter

wie kommst Du denn auf die Idee ?

Außerdem, Haftung setzt nicht in jedem Fall Verschulden
voraus, einfache Fahrlässigkeit reicht, und das ist nichts

Ich glaube da geht einiges durcheinander.

schlimmes, kann jedem pssieren, hört doch mal endlich auf mit
diesen unqualifizierten Ratschlägen!!!

Das finde ich auch. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht trompeten.

Hallo Frank,

Auch wenn es sich nach Erbsenzählerei anhört: es geht doch
nicht darum, ob ein Nagel „gewöhnlich“ nachgibt (wobei ich bei
einem KUPFER-Rohr und einem STAHL-Nagel gerne mal eine
Fachmann hinsichtlich des jeweiligen Härtegrades fragen
würde).

Die Frage ist doch, ob der Schaden generell so entstanden sein
kann. Und nur wenn dies nicht der Fall sein kann, ist der
Schaden u.U. abzulehnen.

Eben… und ich wäre in großem Maße geneigt, daran zu zweifeln. Den Nachweis hierfür kann ich gerne geben.
Die Biegung in einem Rohr ist in der Innenseite am und Außenseite gleich. Der spezifische Härtegrad dürfte in der Innenseite umeiniges größer sein, weil dort die Materialdichte zunimmt… jetzt müsste der VN beweisen, dass dies so eingetreten sein kann. Also ich würde zunächst die Deckung verweigern.

Was in jedem Fall bleibt, ist das bestimmungswidrig
Leitungswassser ausgetreten ist. Wie es dazu gekommen ist,
darüber kann hier im Forum nur spekuliert werden.

Eben :smile:

Schönes Wochenende.
Marco

Hallo,

damit wir uns nicht in einer endlosen Diskussion verzetteln:

Gehst du bei deiner „Ablehnung“ jetzt von einem VWG- oder von einem PH-Schaden aus?

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Salve Frank,
bezog sich natürlich auf die Leistung aus der PHV. Die Leistung aus der LW ist ja eine ganze andere. Dort heißt es ja: bestimmungswidrig… und das wäre es ja :smile:

Gruß
Marco

die Sache hat sich geklärt, die Vers.(Wohngebäude) des Vermieters kommt für den Schaden auf