Meine Mum sagte mir heute, dass DIE planen, den Ertrag von
Lebensversicherungen doch zuversteuern. DIE sind da wohl gerade
dabei, ein Gesetz zu erstellen/ändern.
Stimmt das?
Wenn ja: was tun?
Dass Erträge von Lebensversicherungen, die kürzer als 12 Jahre
laufen, versteuert werden müssen, weiß ich…
die geplante Besteuerung von Lebensversicherungen ist seit dem Ende des 2. Weltkriegs der 9.(!) Versuch, das einzuführen. Bisher war die Versicherungsbranche aber immer in der Lage, das abzuwehren. Mal sehen, was kommt.
Die angedachten Vorschläge zu sog. Leibrenten (nicht vererbbar) sind aber Blödsinn. Da kann ich mein Geld ja gleich in den Gully schmeissen. Niemand weiss ja, wie alt er wird und wie lange und ob überhaupt man in den Genuss dieser „lebenslangen“ Rente kommt. Versicherungen bezeichnen diese Art von Leibrenten übrigens als „Optimistentarif“. Denn wenn die Versicherungsnehmerin vor Auszahlung stirbt, sackt sich die Versicherung die Knete ein.
Na ja, ist schon ziemlich weit hergeholt die These, dass das Geld verloren ist, wenn man vor Auszahlung stirbt!!! In der Regel werden die bis dato eingezahlten Beiträge inkl. der Gewinnbeteiligung an die Hinterbliebenen ausbezahlt!
„lebenslangen“ Rente kommt. Versicherungen bezeichnen diese
Art von Leibrenten übrigens als „Optimistentarif“. Denn wenn
die Versicherungsnehmerin vor Auszahlung stirbt, sackt sich
die Versicherung die Knete ein.
Hallo,
entschuldige wenn ich hier interveniere, aber diese Ansicht kann ich nicht unwidersprochen lassen.
Das Wesen einer Versicherung - ja, auch einer Leibrentenversicherung - besteht im Ausgleich über ein großes Kollektiv.
Das Geld der früh gestorbenen „sackt sich die Versicherung“ eben nicht ein. Es dient vielmehr dazu denjenigen die Leibrente zahlen zu können, die länger leben als nach der zugrundeliegenden Sterbetafel zu erwarten.
das ist ja nicht der erste Versuch. Mal sehen wie groß der Widerstand der Lobby sein wird.
Ganz bestimmt werden keine Altverträge betroffen sein, das schlägt momentan auch keiner vor.
Im übrigen halte ich - obwohl ich selbst bei einem Lebensverischerer arbeite - einen zumindest teilweisen Wegfall des Steuerprivilegs zugunsten einer Steuerfreiheit für Leibrenten für angebracht.
Zum einen wegen des vielfältigen Missbrauchs, zum anderen wegen der Transparenz der unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten.
Wenn man beispielsweise die Freibeträge auf Kapitalerträge, was dann nötig würde, auf die einzelnen Jahre eines LV-Vertrages verteilen könnte, wäre die Vergleichbarkeit zu anderen Anlagen hergestellt.
Ich bin überzeugt auch dann wären Lebensversicherungen in vielen Fällen immer noch eine sinnvolle Möglichkeit zum Kapitalaufbau.
Hallo Falke,
das mit der Gewinnbeteiligung ist von Gesellschaft zu gesellschaft verschieden.
Doch was passiert, wenn der Versicherte nach der Rentengarantiezeit stirbt?
Wenn er für seine Frau nicht irgend etwas gemacht hat, dann kaut sie den Kalk von den Wänden. Sie bekommt nichts mehr!
Und genau deswegen biete ich möglichst keine Rentenversicherungen an. Hier wäre z.B. die Clerical Medical das Gelbe vom Ei. Die Zahlt an die Erben weiter. Oder den vereinbarten Betrag. Ganz nach Wunsch. Meines Wissens hat das keine einzige deutsche Gesellschaft zu bieten.
Doch ich lasse mich gerne eine besseren belehren.
Grüße
Raimund
dafür werden im Gegenzug auch höhere Steuerfreibeträge bei Einzahlung bzw. bei Abzug vom Gehalt gewährt. Das heißt, du hast am Anfang eine geringere Belastung. aufgrund der Freibträge im Alter wird es dich da nicht so stören, wie als Arbeitnehmer.
und dann ist es auch so, dass jeder Vertrag mittlerweile eine
Beitragsrückgewähr enthalten muss. Gesetzsprechung.
Hallo Marco,
das wäre mir aber neu. Beitragsgarantie muss es nur bei Riesterverträgen geben. Eine klassische Rentenversicherung kann man nachwie vor auch ohne Beitragsgarantie anbieten.
Eine Witwenrentenzusatzversicherung dürften viele bis alle Lebensversicherer anbieten.
Mein Arbeitgeber und bestimmt auch viele andere tun das auch geschlechtsunabhängig. Wobei sich bei Kindern die Sinnhaftigkeit eine lebenslangen Leibrente für diese stellt. Da wäre eine genügend lange Garantiezeit angemessen.
hallo Max,
es ist eine frage des Beitrages, ob ich mir eine 25-Jährige Rentengarantie leisten kann.
Doch reicht die?
stell dir mal die Situation vor:
Er: 65, hört kit der Arbeit auf. Staatsknete 1.500 €.Dazu noch mal 1000 € Rentenversicherung, 25 Jahre R.Garantie
Sie: 45, 10 jahre Gearbeitet, dann geheiratet und Kinder. Rentenanspruch: 100 € Eigen Rente + 900 € bei seinem Tod + 1000 € aus der Rentenversicherung = 2.000 € Witweenversorgung. Ist ganz o.k, oder?
So, jetzt nippelt der Gute mit 70 ab! Also noch 20 Jahre Cash. Was bekommt sie also im alter von 71 Jahren? 100 € eigene Rente + 900 € aus der Witweenversorgung + 0,- € aus der RV = 1000 € Alterversorgung. Klar, aich mit 1000 € kann man leben.
Und jetzt muss die gute sich für die restlichen 20 Jahre lebenszeit (falls sie 90 wird)mit der kastrierten Rente zufieden geben. Altenbetreutes wohnen? Da reichts nicht. also Altenheim oder bei den Kindern.
wir meinen schon das gleiche. Ich habe extra noch mal mit der Geschäftsplanabteilung gesprochen weil Du mich verunsichert hast
Wir bieten jedenfalls Tarife an, bei denen es keine Rückgewähr gibt.
was nicht heißt, dass es rechtens wäre. Wir hatten neulich einige Urteile bekommen. Darin stand, dass dem Berater ein erhebliches Maß an Beratungsfehler zugestanden wird, wenn er keine Beitragsrückgewähr einschließt. Selbst wenn der Kunde es ausdrücklich nicht wünscht, so ist unterstellt worden, dass der kunde dumm ist und sich über das genaue finanzielle Ausmaß dieser Aussage nicht bewusst war.
Von daher… aus Haftungsgründen würde ich es auch nie ausschließen. Aus diesem Grund bieten eben auch die Versicherer, mit denen wir arbeiten meines Wissens nach diese Rückgewähr immer mit an bzw. einen Ausschluss eben nicht.
ich habe in meinem Psoting die Witwenrentenzusatzversicherung erwäht. Marco hat sie auch genannt.
Die Frau kriegt dan einen festegelegt Prozentsatz der Rente lebenslang weitergezahlt.
Daß das unter Umständen nicht billig ist liegt in der Natur der Sache, nicht an der Versicherung.
Die Garantie habe ich als Möglichkeit erwähnt, eventuelle Kinder im Todesfall abzusichern, weil in diesem Fall eine Leibrente nicht sinnvoll und auch zu unbezahlbar werden dürfte.
Zaubern kann keiner, vernünftige Lösungen findet man aber bei den meisten.
aha. Da kommen wir der Sache schon näher. Oben sprachst Du von neuer Gesetzeslage. Die müssten wir aber kennen. Gegebenfalls durch Rundschreiben des GDV oder durch das BAV.
Kein Gesetz verbietet diese Verträge, und wenn z.b. Du oder ich so einen Vertrag ohne Rückgewähr abschließen würdest, könnten wir uns wohl kaum auf Beratungsfehler berufen.
Daß die Gerichte zunehmend von Beratungsfehlern ausgehen steht auf einem anderen Blatt. Das hat dann aber mit mit der Fürsorgepflicht der Vertreter zu tun.
aber diese gesetzliche Änderung gab es meines Erachtens nach dennoch. Ist aber schon 4 Jahre her. Da wurde bei meinem alten Arbeitgeber eben aus dieser Rechtssprechung heraus zwingend nötig, dass der Kunde dafür separat unterschreiben musste (nicht vorhandensein von Beitragsrückgewähr). Sonst wurde der Antrag nicht angenommen.