Das bezweifle ich. Wenn ein Angebot erstellt wird, und dieses uneingeschränkt angenommen wird, dann ist der Vertrag geschlossen. Diese Wahlmöglichkeit zwischen „Ja“ und " Nein" lt. UP ist Bestandteil des Angebots, wenn dazu keine Vorbehalte im Angebot enthalten sind. Dies müsste man auf der Website nochmals prüfen.
Was im Internet zu finden ist, ist aber nunmal kein Angebot. Das sieht nur so aus.
Überleg mal, was passiert, wenn der Versand einen Artikel 10mal vorrätig hat und dann wegen 15 Bestellungen nicht liefern kann. Ist er dann leider 15mal einen vertrag eingegangen und muss nun wegen Nichterfüllung 5mal Schadenersatz leisten? Und desgleichen der Dienstleister, der jedem Nachfrager zusagt, aber mangels Kapazität dann nicht leisten kann kann?
Und genau deshalb ist es eben kein Angebot, sondern nur die Aufforderung an die potentiellen Kunden, ein Angebot abzugeben. Sagt zumindest jede aktuelle Rechtsprechung. Und auch Wiki:
Genau genommen hat Franz aber trotzdem Recht. Die Annahme, es handele sich um eine invitatio, kann immer nur aus der Auslegung der jeweiligen Erklärungen folgen; nicht einfach so aus dem Nichts heraus. Also müsste man zuerst genau prüfen, wie die Seite aufgemacht und was exakt Vertragsgegenstand war.
Leider klärt frauschmidt auch nicht darüber auf, ob denn nun im Nachgang noch Mails eintrafen, die zweifellos den Vertragsschluss belegen. Dann könnte man nämlich noch zu dem weiteren wesentlichen Punkt kommen, inwieweit widerstreitende AGB bei Unternehmern anzwenden sind, und dazu, dass ein technischer Fehler bei erkennbar entgegenstehendem Willen auch mal unerheblich sein kann.
Nö. Genau genommenb kann er im ganz seltenen und ziemlich abwegigen Fall eines völlig bekloppten Anbieter vielleicht Recht haben. Für den es hier genau gar keinen Hinweis gibt.
Und, btw., das wissen wir bereits. Du kommst Tage zu spät mit Deinem Einwand.