Du magst hier runter voten wie Du willst, es ist auch vollkommen egal, ob Du da ein Eis gekauft, oder einen virtuellen Server gebucht, ein Webdesign in Auftrag gegeben hast, oder was auch immer. Es kommt ganz darauf an, was in der Bestätigung, die Du ausgedruckt hast, ganz konkret steht.
Aller Voraussicht nach wird das kein Vertrag oder eine Auftragsbestätigung sein, sondern nur die Bestätigung des Eingangs deiner Bestellung. Der Klassiker im Online-Handel/bei Online buchbaren Dienstleistungen ist, dass die Webangebote lediglich „invitatio ad offerendum“ sind, also die Aufforderung an den Kunden ein Angebot hierauf basierend abzugeben, welches dann ausdrücklich vom Anbieter angenommen werden muss. Damit bringt er sich genau in die Situation, die ihm hier jetzt nützen kann, nämlich dass er einen technisches Problem mit seiner Webseite nicht insoweit gegen sich gelten lassen muss, dass er hierdurch automatisch einen für ihn ungünstigen Vertrag abgeschlossen hätte. Vielmehr hat er es jetzt in der Hand, das Angebot des Kunden zu akzeptieren, oder auch nicht.
Was nicht geht, und auch das magst du gerne runter voten, ist, dass der Anbieter jetzt behauptet, es wäre ein Vertrag inkl. AGB zustande gekommen.