Kommt vor Bußgeldbescheid kein Anhörungsbogen?

Hallöle,

muss mal was fragen, natürlich nur angenommen:
Es ergeht ein Anhörungsbogen an die Fahrzeughalterin wegen Owi obwohl Fahrer (Täter) der Ehemann. Sie reagiert auf Anhörungsbogen mit Zeugnisverweigerungsrecht. Pech hier: Der Beamte kommt persönlich vorbei und … kriegt halt raus, dass der Fahrer der Ehemann der Fahrzeughalterin ist. Soweit ok. Der Ehemann erhält nun Bußgeldbescheid mit der Geldbuße + Zahlung von Gebühr und Auslagen!??

Jetzt die Frage:
Muss dem Ehemann nicht auch erst ein Anhörungsbogen zugesandt werden b e v o r gleich ein Bußgeldbescheid folgt? Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

LG

Jetzt die Frage:
Muss dem Ehemann nicht auch erst ein Anhörungsbogen zugesandt
werden b e v o r gleich ein Bußgeldbescheid folgt? Schon
mal vielen Dank für eure Hilfe!

Ein Anhörungsbogen ist nicht rechtlich vorgeschrieben, sondern das rechtliche Gehör. Wäre es denkbar, dass der Beamte mit dem Betroffenen über die Sache gesprochen und das aktenkundig gemacht hat?
Aber selbst wenn kein rechtliches Gehör gewährt worden wäre, ist die Sache heilbar. Man kann es im Falle des Widerspruchs nachholen, denn dass ordnungswidrig gehandelt wurde, steht doch fest.

Gruss

Iru