Hallöle,
muss mal was fragen, natürlich nur angenommen:
Es ergeht ein Anhörungsbogen an die Fahrzeughalterin wegen Owi obwohl Fahrer (Täter) der Ehemann. Sie reagiert auf Anhörungsbogen mit Zeugnisverweigerungsrecht. Pech hier: Der Beamte kommt persönlich vorbei und … kriegt halt raus, dass der Fahrer der Ehemann der Fahrzeughalterin ist. Soweit ok. Der Ehemann erhält nun Bußgeldbescheid mit der Geldbuße + Zahlung von Gebühr und Auslagen!??
Jetzt die Frage:
Muss dem Ehemann nicht auch erst ein Anhörungsbogen zugesandt werden b e v o r gleich ein Bußgeldbescheid folgt? Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
LG