Hallo
Allgemein würde mich interessieren und ich hoffe jemand kann das Problem erläutern ob eine Gemeinde nennen wir sie A für die Verbesserung und Erneuerung der Entwäserungseinrichtugnen (Kläranlage) von allen Gemeindebürgern bzw. Haus und Grundbesitzern Gebühren verlangen kann obwohl ein Teil davon gar nicht profitieren kann weil sie an die betreffenden Anlagen nicht angeschlossen sind. Das ganze könnte so aussehen Gemeinde A baut Kläranlage an welche nur Ortsteil B angeschlossen wird, Orteil C hat eine eigene Kläranlage und hat keinen Nutzen von der neuen Anlage in Ortsteil B, wird aber trotzdem mit Gebühren belastet.
danke im Vorraus und schönen Grüße