Hallo,
ich habe eine Frage zur Kommunalaufsicht.
Nach meinen Kenntnissen ist diese da, um den Kommunen, einfach
ausgedrückt, auf die Finger zu schauen.
Im Grunde genommen hast du Recht: sie soll die Gemeinden beraten, fördern und schützen und die Entschlußkraft und Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken (klingt sehr theoretisch, steht aber so im Gesetz)
Eine Kommune investiert Geld, dies muß über den Tisch der
Aufsicht.
…aber welche konkreten Aufgaben hat die Kommunalaufsicht
noch ?
Im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (z.B. Feuersicherheit, öffentliche Sicherheit und Ordnung, öffentliche REinlichkeit, Breitensport etc.) darf die Kommunalaufsicht nur prüfen, ob das gemeindliche Handeln im Einklang mit den Gesetzen ist. Insbesondere die Zweckmäßigkeit darf nicht überprüft werden!
Bei Aufgaben, die der Staat den Gemeinden übertragen hat (übertragener Wirkungskreis)darf die Kommunalaufsicht auch in das Ermessen der Gemeinde eingreifen.
Greift sie in die Personalpolitik ein ?
Das darf sie eigentlich nicht, denn das ist eigener Wirkungskreis der Gemeinde. Sie darf nur auf eventuelle Fehler hinweisen. Bei Rechtswidrigkeit von Entscheidungen der Gemeinde sieht das allerdings anders aus.
Werden die Inverstitionen auch überprüft ?
(zB. in der Nebenkommune wurde eine ähnliche bauliche
Investion getätigt, wobei die dreifachen Summen gezahlt wurden
bzw. gezahlt sein sollen (Presse).
… und kann man auch als Privatperson an die Kommunalaufsicht
herantreten und die benannten Problematiken erörtern ?
Man kann auch als Privatperson Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufnehmen. Allerdings besteht kein Anspruch auf Einschreiten der Kommunalaufsicht. Das entscheidet diese schon selber
Wie ist das geregelt ?
Geregelt ist die Thematik in den für die einzelnen Bundesländer gültigen Kommunalgesetze. In Bayern ist das insbesondere die GO (Gemeindeordnung)
Gruß Theo