Kommunalaufsicht

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kommunalaufsicht.
Nach meinen Kenntnissen ist diese da, um den Kommunen, einfach ausgedrückt, auf die Finger zu schauen.

Eine Kommune investiert Geld, dies muß über den Tisch der Aufsicht.
…aber welche konkreten Aufgaben hat die Kommunalaufsicht noch ?

Greift sie in die Personalpolitik ein ?

Werden die Inverstitionen auch überprüft ?
(zB. in der Nebenkommune wurde eine ähnliche bauliche Investion getätigt, wobei die dreifachen Summen gezahlt wurden bzw. gezahlt sein sollen (Presse).

… und kann man auch als Privatperson an die Kommunalaufsicht herantreten und die benannten Problematiken erörtern ?

Wie ist das geregelt ?

Gruß Theo

Hallo Theo!

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kommunalaufsicht.
Nach meinen Kenntnissen ist diese da, um den Kommunen, einfach
ausgedrückt, auf die Finger zu schauen.

Eine Kommune investiert Geld, dies muß über den Tisch der
Aufsicht.

aber nicht jede einzelne Entscheidung beim Geldausgeben, aber alle Haushalts- und Wirtschaftspläne brauchen deren Segen.

…aber welche konkreten Aufgaben hat die Kommunalaufsicht
noch ?

Einige, z.B. prüft sie unangemeldet die Kassenführung.

Greift sie in die Personalpolitik ein ?

Das kann passieren, wenn z.B. eine anstehende Beförderung eines Beamten durch die Kommune verweigert wird. Allerdings kann die Aufsicht dies nicht sofort vollziehen, sondern erst mal nur darauf hinweisen, ermahnen etc.

Werden die Inverstitionen auch überprüft ?
(zB. in der Nebenkommune wurde eine ähnliche bauliche
Investion getätigt, wobei die dreifachen Summen gezahlt wurden
bzw. gezahlt sein sollen (Presse).

Das macht der Rechnungshof.

… und kann man auch als Privatperson an die Kommunalaufsicht
herantreten und die benannten Problematiken erörtern ?

Ja. Z.B. können das auch Ratsmitglieder.

Wie ist das geregelt ?

??? weiß ich nicht genau

Gruß Theo

Andreas

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kommunalaufsicht.
Nach meinen Kenntnissen ist diese da, um den Kommunen, einfach
ausgedrückt, auf die Finger zu schauen.

Im Grunde genommen hast du Recht: sie soll die Gemeinden beraten, fördern und schützen und die Entschlußkraft und Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken (klingt sehr theoretisch, steht aber so im Gesetz)

Eine Kommune investiert Geld, dies muß über den Tisch der
Aufsicht.
…aber welche konkreten Aufgaben hat die Kommunalaufsicht
noch ?

Im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (z.B. Feuersicherheit, öffentliche Sicherheit und Ordnung, öffentliche REinlichkeit, Breitensport etc.) darf die Kommunalaufsicht nur prüfen, ob das gemeindliche Handeln im Einklang mit den Gesetzen ist. Insbesondere die Zweckmäßigkeit darf nicht überprüft werden!
Bei Aufgaben, die der Staat den Gemeinden übertragen hat (übertragener Wirkungskreis)darf die Kommunalaufsicht auch in das Ermessen der Gemeinde eingreifen.

Greift sie in die Personalpolitik ein ?

Das darf sie eigentlich nicht, denn das ist eigener Wirkungskreis der Gemeinde. Sie darf nur auf eventuelle Fehler hinweisen. Bei Rechtswidrigkeit von Entscheidungen der Gemeinde sieht das allerdings anders aus.

Werden die Inverstitionen auch überprüft ?
(zB. in der Nebenkommune wurde eine ähnliche bauliche
Investion getätigt, wobei die dreifachen Summen gezahlt wurden
bzw. gezahlt sein sollen (Presse).

… und kann man auch als Privatperson an die Kommunalaufsicht
herantreten und die benannten Problematiken erörtern ?

Man kann auch als Privatperson Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufnehmen. Allerdings besteht kein Anspruch auf Einschreiten der Kommunalaufsicht. Das entscheidet diese schon selber

Wie ist das geregelt ?

Geregelt ist die Thematik in den für die einzelnen Bundesländer gültigen Kommunalgesetze. In Bayern ist das insbesondere die GO (Gemeindeordnung)

Gruß Theo